Es gibt keine allgemeingültige Anerkennung zwischen den im Ausland erworbenen und den französischen Diplomen, die von Seiten der französischen Ministerien für nationale Erziehung und Forschung (Ministères de l’Éducation Nationale et de l’Enseignement Supérieur) erlassen werden. Das Zentrum ENIC-NARIC France erlässt zwei Typen von Bescheinigungen: die Bescheinigungen über die Vergleichbarkeit des Diploms oder die Bescheinigungen für die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studien.
Die Bescheinigung über die Vergleichbarkeit des Diploms
Falls ein Diplom mit einem Bildungsniveau der französischen Nomenklatur verglichen wird, erlässt das Zentrum ENIC NARIC France eine Vergleichbarkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung beschreibt das Studienniveau des ausländischen Diploms und vergleicht es mit dem Niveau der französischen Studien. Zu diesem Zwecke wird en Analyseraster verwendet, das die Prinzipien der internationalen Regelungen anwendet.
Die Bescheinigung bezüglich der Vergleichbarkeit ermöglicht die Weiterführung der Studien im Bereich des französischen Hochschulsystems. Nur ein durch den Ausstellerstaat erlassenes Diplom kann Gegenstand einer Bescheinigung bezüglich der Vergleichbarkeit sein.
Die Bescheinigung der Anerkennung des Diploms
Die Bescheinigung zwecks Anerkennung des Diploms stellt das im ausländischen Erziehungssystem, auf das sich das Diplom bezieht, erreichte Niveau fest. Es legt so detailliert wie möglich die akademischen Voraussetzungen und die durch die Absolvierung einer Studienzeit im Ausland erzielten akademischen Möglichkeiten fest.
Für jede Bescheinigung wird die akademische Laufbahn des Studenten individuell bewertet. Es gibt keine automatische Handhabung in den erteilen Antworten und in den erlassenen Bescheinigungen.
Das Zentrum ENIC-NARIC führt spezifische Recherchen aus, die jedes einzelne Dossier unterzogen wird. In diesem Rahmen können die zuständigen ausländischen Dienste befragt werden. Dasselbe gilt für die Verwaltungsbehörden des Herkunftslandes und die anderen Zentren des Netzwerkes von ENIC-NARIC.
Vorgehensweise
Der Antrag auf Vergleichbarkeitsbescheinigung oder auf Anerkennung der Studien im Ausland muss online auf der Webseite den Zentrums ENIC-NARIC France unter www.ciep.fr/enic-naric.fr gestellt werden.
In Anlage an den Antrag müssen die folgenden Nachweise übermittelt werden: Eine Abschrift eines Personalausweises, eine Abschrift des Diploms bzw. der Diplome in der Originalsprache, mit der Übersetzung des Diploms bzw. der Diplome in Anlage, eine Abschrift der von Seiten der Institute erlassenen Nachweise über die offizielle Zeitdauer der Studien. Die Bescheinigung wird nach der Überprüfung der Diplome per Post zugesendet.