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Studentenjob in Deutschland

Mise à jour le 01/09/2026

Lesezeit ~5 Min. Studierende · Deutschland Minijob · Werkstudent · Steuern

In Deutschland gibt es keinen eigenen „Studentenvertrag“ wie in Luxemburg oder Belgien. Stattdessen zählen zwei Statusfragen : Wie viel verdienen Sie – und wie viele Stunden arbeiten Sie im Semester ? Daraus ergeben sich der Minijob und der Werkstudentenstatus, jeweils mit deutlichen Beitragsvorteilen.

13,90 €/Std.gesetzlicher Mindestlohn 2026
603 €/MonatMinijob-Grenze 2026
20 Std./WocheHöchstgrenze als Werkstudent im Semester

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Studierende : 13,90 € brutto pro Stunde im Jahr 2026, 14,60 € ab dem 1. Januar 2027.
  • Minijob bis 603 € im Monat : für Sie nahezu abgabenfrei – die Beiträge trägt im Wesentlichen der Arbeitgeber. Nur die Rentenversicherung bleibt grundsätzlich beitragspflichtig, mit Befreiungsmöglichkeit.
  • Werkstudentenstatus : bis 20 Stunden pro Woche während des Semesters (in den Ferien mehr) entfallen die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherung bleibt.
  • Zwischen 603 € und 2 000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten, progressiv steigenden Beiträgen.
  • Als EU-Bürger brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis.

Welcher Status passt zu Ihnen ?

Minijob (bis 603 €/Monat)
VorteilFür Sie praktisch abgabenfrei, einfache Abwicklung über die Minijob-Zentrale
Grenze603 € monatlich im Jahr 2026 – die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm
RenteBeitragspflicht mit Befreiungsmöglichkeit auf Antrag
Für wenKleine, regelmäßige Nebentätigkeit
Werkstudent (bis 20 Std./Woche)
VorteilHöheres Einkommen möglich, ohne Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenbeiträge
Grenze20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit ; in den Semesterferien darf mehr gearbeitet werden
RenteBeiträge fallen an
Für wenFachnahe Tätigkeit mit mehr Stunden und besserem Verdienst
Achtung bei der 20-Stunden-Grenze. Wer sie in der Vorlesungszeit dauerhaft überschreitet, verliert den Werkstudentenstatus – und wird sozialversicherungsrechtlich wie ein regulärer Arbeitnehmer behandelt. Das kann rückwirkend teuer werden.

Steuern

Wenn Sie in Frankreich wohnen und in Deutschland jobben : Bei einer Beschäftigung von weniger als 183 Tagen im Kalenderjahr sind Ihre Einkünfte in der Regel nur in Frankreich steuerpflichtig. Um den deutschen Lohnsteuerabzug zu vermeiden, beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung und legen sie Ihrem Arbeitgeber vor.

In jedem Fall müssen die Einkünfte im Wohnsitzstaat erklärt werden. Ein deutsches Bankkonto ist der Steuerverwaltung Ihres Wohnsitzstaates zu melden – in Frankreich auch dann, wenn es ungenutzt bleibt.

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Stand : 01.09.2026. Quellen : zoll.de – Mindestlohn, Minijob-Zentrale, deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen.
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