In Deutschland gibt es keinen eigenen „Studentenvertrag“ wie in Luxemburg oder Belgien. Stattdessen zählen zwei Statusfragen : Wie viel verdienen Sie – und wie viele Stunden arbeiten Sie im Semester ? Daraus ergeben sich der Minijob und der Werkstudentenstatus, jeweils mit deutlichen Beitragsvorteilen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Studierende : 13,90 € brutto pro Stunde im Jahr 2026, 14,60 € ab dem 1. Januar 2027.
- Minijob bis 603 € im Monat : für Sie nahezu abgabenfrei – die Beiträge trägt im Wesentlichen der Arbeitgeber. Nur die Rentenversicherung bleibt grundsätzlich beitragspflichtig, mit Befreiungsmöglichkeit.
- Werkstudentenstatus : bis 20 Stunden pro Woche während des Semesters (in den Ferien mehr) entfallen die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherung bleibt.
- Zwischen 603 € und 2 000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten, progressiv steigenden Beiträgen.
- Als EU-Bürger brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis.
Welcher Status passt zu Ihnen ?
Steuern
Wenn Sie in Frankreich wohnen und in Deutschland jobben : Bei einer Beschäftigung von weniger als 183 Tagen im Kalenderjahr sind Ihre Einkünfte in der Regel nur in Frankreich steuerpflichtig. Um den deutschen Lohnsteuerabzug zu vermeiden, beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung und legen sie Ihrem Arbeitgeber vor.
In jedem Fall müssen die Einkünfte im Wohnsitzstaat erklärt werden. Ein deutsches Bankkonto ist der Steuerverwaltung Ihres Wohnsitzstaates zu melden – in Frankreich auch dann, wenn es ungenutzt bleibt.
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