Das Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Das Gesetz, das WeGebAU ersetzt hat — Weiterbildungsförderung für Beschäftigte.
Das Qualifizierungschancengesetz hat das Programm WeGebAU ersetzt, das sich an gering qualifizierte und ältere Beschäftigte richtete. Ein breiterer Personenkreis kann dieses Dispositiv nun in Anspruch nehmen. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
Die Weiterbildungskosten sowie das Arbeitsentgelt des Beschäftigten während der Weiterbildung werden ganz oder teilweise von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Voraussetzungen
Das Dispositiv richtet sich an folgenden Personenkreis:
- gering qualifizierte Beschäftigte, die keine Berufsqualifikation bzw. keinen Abschluss besitzen oder seit mehr als vier Jahren eine gering qualifizierte Tätigkeit ausüben, die keine Berufsqualifikation erfordert;
- Beschäftigte über 45 Jahre in einem Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten;
- unter bestimmten Bedingungen auch Beschäftigte außerhalb dieser Gruppen — in diesem Fall muss der Arbeitgeber einen Teil der Weiterbildungskosten übernehmen.
Sowohl Beschäftigte im Arbeitsverhältnis als auch Beschäftigte in der Probezeit, die zum vorrangigen Personenkreis gehören, können das Dispositiv nutzen.
Anerkannte Weiterbildungen
Anerkannt werden nur Weiterbildungen, die zu einem vollständigen Abschluss führen und einer geregelten Qualitätscharta entsprechen. Sie dienen der Anpassung der Kompetenzen an den Arbeitsplatz und betreffen keine Umschulungen. Sie müssen sich über mindestens 4 Wochen erstrecken und 160 Unterrichtsstunden umfassen.
Verfahren
Nach einem Gespräch mit dem Arbeitsamt kann der Antrag direkt auf der Website der Agentur für Arbeit gestellt werden. Unternehmen, die mehrere Personen zu einer Weiterbildung anmelden möchten, können einen Sammelantrag stellen.
Finanzierung
Der Anteil der Förderung hängt von der Unternehmensgröße ab:
ℹ️ Auskünfte
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Agentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de