Im Lebensmittelsektor arbeiten
Reglementierte Meisterberufe und Zugang zur Gastronomie.
Die Berufe Fleischermeister, Konditormeister und Bäckermeister sind reglementierte Berufe.
Der Beruf des Bäckermeisters
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist verpflichtend. Wenden Sie sich an die Handwerkskammer Ihres gewünschten Niederlassungsorts. Entsprechen Ihre Qualifikation und/oder Ihre Berufserfahrung den Anforderungen des Berufs, können Sie eine Gleichwertigkeit mit dem Meisterabschluss erhalten, die Ihnen die Ausübung Ihres Berufs ermöglicht.
Der Beruf des Gastronomen (Restaurantmeister)
Der Beruf des Gastronomen ist in Deutschland nicht reglementiert. Es ist nicht erforderlich, seinen Abschluss anerkennen zu lassen, um ihn auszuüben.
Um ein Restaurant zu eröffnen, benötigen Sie keinen speziellen Abschluss. Wenn Sie jedoch Alkohol ausschenken, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis, die beim örtlichen Gewerbeamt zu beantragen ist. Um sie zu erhalten, müssen Sie eine Schulung zur Lebensmittelhygiene und -sicherheit absolvieren, die von der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) angeboten wird. Ein einschlägiger Abschluss ist zwar nicht verpflichtend, kann jedoch die Erfolgsaussichten Ihres Betriebs erhöhen oder Ihnen eine Anstellung in der Gastronomie ermöglichen.
Die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) des gewünschten Arbeitsorts ist der erste Ansprechpartner. Für die Bearbeitung der Anträge ist eine zentrale Stelle zuständig:
IHK FOSA, Ulmenstraße 52 g, 90443 Nürnberg · Tel. +49 911 81 50 600 · info@ihk-fosa.de
Es erfolgt ein Vergleich Ihrer Qualifikationen/Berufserfahrung. Können Sie nicht alle erforderlichen Nachweise erbringen, ist es möglich, sich einer Qualifikationsanalyse (Eignungstest) zu unterziehen, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung organisiert wird.
ℹ️ Auskünfte
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn · Tel. 00 49 228 1070 · Daniela Wiemers: 0228 / 107-1244 · wiemers@bibb.de