Streit mit dem Arbeitgeber
Schlichtung, Arbeitsgericht und Fristen.
Bei einem Streit mit Ihrem Arbeitgeber in Bezug auf den Arbeitsvertrag müssen Sie Ihren Rechtsstreit vor das deutsche Arbeitsgericht (Arbeitsgericht) bringen. Bevor es jedoch so weit kommt, ist es ratsam, einen Schlichtungsversuch zu unternehmen, indem Sie innerhalb der Woche nach der Kündigung den Betriebsrat anrufen.
Betrifft der Streit Ihre Kündigung, müssen Sie das Gericht innerhalb von 3 Wochen (21 Tagen) ab dem Datum anrufen, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben.