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Welche Formalitäten sind für den Bezug der Altersrente erforderlich ?

Mise à jour le 08/06/2021

Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland ist die Rentenversicherung eine gesetzliche Sozialversicherung. Als in Frankreich beschäftigter Arbeitnehmer zahlen Sie Beiträge zur Rentenversicherung, die direkt von Ihrem Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die zuständige Kasse in Frankreich überwiesen werden.

Die Rente wird nicht automatisch bewilligt : Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.  

Um Ihre Rente zu erhalten, müssen Sie lediglich vier bis fünf Monate vor Beginn Ihrer Rente bei der Versicherungskasse (Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, usw.) in Deutschland einen Rentenantrag stellen und diese über Ihre unselbständige Erwerbstätigkeit in Frankreich informieren. Sie leitet dann die notwendigen Schritte ein, damit Sie von beiden Ländern Ihre Altersrenten beziehen können.

Wenn Sie niemals in Deutschland gearbeitet haben, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung in Frankreich stellen.

Ferner wird empfohlen, einige Jahre vor Eintritt in den Ruhestand bei Ihrer Kasse einen Versicherungsverlauf anzufordern, um diesen auf Lücken zu überprüfen und Ihren Übergang vom Erwerbseinkommen zur Rente zu erleichtern.

Die Anforderung des Versicherungsverlaufs gilt jedoch nicht als Rentenantrag!

Sie können ebenfalls als künftiger Rentner bei der CICAS (Centre d’Information et de Coordination de l’Action Sociale / Informations- und Koordinationszentrum für soziale Angelegenheiten) einen französischen Versicherungverlauf anfordern, um sich über Ihre Ansprüche auf die französische Zusatzrente zu informieren.

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