Als Grenzarbeitnehmer/-in, haben Sie unter gewissen Umständen Anspruch auf französische und/oder deutsche Familienbeihilfen. Jedoch können Sie nicht die Gesamtheit der Leistungen beider Länder beanspruchen. 

Merke: Sie müssen der Familienkasse (Caisse d’Allocations Familiales) Ihres Arbeitsortes innerhalb kürzester Zeit die Aufgabe Ihrer Aktivität in Frankreich

Wie erhalte ich meine Differenzzulage ?

In der Regel sind die Familienleistungen in Deutschland höher als in Frankreich.

Nach dem Prinzip der Gleichheit der EU-Bürger haben Sie Anspruch auf den Unterschied zwischen dem Betrag, den Ihnen einer von beiden Staaten gewährt, und demjenigen Betrag, den Sie vom anderen Staat erhalten hätten. Diese Differenz wird „Differenzzulage“ (allocation différentielle) genannt.

Die Differenzzulage deckt folgende Situationen ab:
  • Die Leistung existiert in einem Staat aber nicht in dem anderenBeispiel: Familienbeihilfe ab dem ersten Kind existiert in Deutschland, jedoch nicht in Frankreich.
  • Die Leistung existiert in beiden Staaten aber ist Höher in einem als in dem anderenBeispiel: Die französischen Familienbeihilfen für 2 Kinder sind geringer als die deutschen Familienbeihilfen.

Sie müssen Ihren ersten Antrag für die Zahlung der Differenzzulage bei der zuständigen Kasse in Frankreich einreichen. Diese fordert dann bei Ihrer Familienkasse in Deutschland Belege zum Nachweis der an Sie geleisteten Zahlungen an.
Die französische Kasse zahlt Ihnen dann eine Differenzzulage aus.

Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, müssen Sie die Familienkasse (CAF) unverzüglich über jegliche Änderung Ihrer persönlichen Angaben, wie z.B. Arbeitgeberwechsel oder Geburt, informieren.

Sollten bei der Zahlung der Differenzzulage Schwierigkeiten auftreten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Familienkasse zu verständigen.