Der Beruf des für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpflegers ist in Luxemburg reglementiert.
Aufgaben
Der Krankenpfleger ist während der Dauer seines Aufenthalts in einer Pflegeeinrichtung eine Bezugsperson für den Patienten. Er beruhigt, betreut und umgibt den Patienten.
- Er arbeitet eng mit den Ärzten und anderen Fachleuten des Gesundheitswesens zusammen.
- Er verabreicht seine Behandlung selbstständig und auf ärztliche Vorschrift.
- Er plant für jeden Patienten ein individuelles Betreuungsprogramm, das er umsetzt.
Er besitzt Kenntnis auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialrechts und ggf. im Bereich der luxemburgischen Ethik. Kontakt- und Kommunikationsfreude gehören zu den erforderlichen Eigenschaften.
Arbeitsort
Er kann an unterschiedlichen Arbeitsorten eingesetzt werden :
- Pflegeeinheiten der Krankenhäuser,
- Seniorenheime,
- Pflegedienstleistungen und Schaffung besserer Möglichkeiten für älterer Menschen, in der eigenen Wohnung zu bleiben,
- Reha-Zentren,
- Sozialmedizinische Einrichtungen und Schulmedizin,
- Arzt- oder Behandlungspraxen,
- Weltorganisationen (MSF, UNICEF…),
- Unterschiedliche Unternehmen (Privatkrippen usw.).
Die Krankenpflegerausbildung in Luxemburg
Die Ausbildung zum Krankenpfleger erfolgt in Luxemburg ab der 12. Klasse im berufsbildenden Gymnasium für Berufe des Gesundheitswesens (es gibt drei Standorte in Luxembourg, Bascharage, Warken). Sie umfasst eine zweijährige Ausbildung in der Sekundarstufe und eine zweijährige Ausbildung in der Hochschule bzw. insgesamt vier Jahre. Im Allgemeinen wird sie in der deutschen Sprache absolviert, aber das berufsbildende Gymnasium kann auch eine französischsprachige Sektion organisieren. Diese Ausbildung wird mit dem BTS des für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpflegers abgeschlossen.
Die Anerkennung ausländischer Berufszeugnisse
Bewerber aus der Europäischen Union :
Jedem europäischen Krankenpfleger steht es frei, im Staat der Gemeinschaft seiner Wahl zu arbeiten und sich als abhängiger Arbeitnehmer, Selbstständiger niederzulassen oder gar ein Unternehmen zu gründen, sofern er die für die Ausübung erforderlichen Bedingungen erfüllt.
Für den Zugang zum reglementierten Beruf in einem Mitgliedsaat der Europäischen Union ist es erforderlich, eine in einem europäischen Land organisierte Krankenpflegerausbildung absolviert zu haben und im Besitz des Berufszeugnisses zu sein, das die Ausübung des Berufs ermöglicht. Das französische Berufszeugnis wird folglich anerkannt. Die Ausbildungen wurden innerhalb Europas vereinheitlicht, um den Anforderungen der Europäischen Richtlinie Rechnung zu tragen.
Bewerber außerhalb der Europäischen Union :
Zum Zwecke der Anerkennung seiner Berufsqualifikationen außerhalb der Europäischen Union (EU) muss der Bewerber Folgendes belegen:
- Ein Berufszeugnis, das von einem Drittland erteilt wurde und von einem Mitgliedstaat der EU offiziell anerkannt wurde
- Und eine 3-jährige Berufserfahrung in diesem Mitgliedstaat.
Die uFormalitäten zur Anerkennung des Berufszeugnisses
Auch wenn die Anerkennung „automatisch“ ist, sind die Bewerber aus der Europäischen Union verpflichtet, ihr Berufszeugnis in Luxemburg anerkennen zu lassen beim:
Mit dem Antrag sind die nachstehenden Unterlagen einzureichen :
- Eine beglaubigte Kopie eines Ausweispapiers,
- Ein ausführlicher und chronologischer Lebenslauf,
- Eine beglaubigte Abschrift des/der Berufszeugniss(e) /Bescheinigung(en) /Berufszeichnung(en).
In diesem Zusammenhang wird eine Gebühr von 75 € fällig.
Die Antragsformulare und die Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen finden Sie auf der Website der luxemburgischen Anlaufstelle, https://guichet.public.lu, Rubrik Bildung.
Für Bewerber aus der Europäischen Union werden die Berufszeugnisse des für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpflegers gegen Vorlage der Berufsbezeichnung anerkannt, ohne dass eine Prüfung der Ausbildung stattfindet.
Genehmigung zur Ausübung des Berufs
Nach der Anerkennung seines Berufszeugnisses ist der Bewerber verpflichtet, einen Antrag auf Genehmigung der Ausübung des Berufs beim :
Der Genehmigung zur Ausübung des Berufs werden im Anhang die nachstehenden Unterlagen beigefügt :
- Bescheinigung Ministère de l’Education Nationale et de la Formation Professionnelle (Ministerium für Bildung und Berufsbildung) über die Anerkennung des Berufszeugnisses,
- ein Auszug aus dem Strafregister, der nicht älter als drei Monate sein kann, sowie ein Führungszeugnis, das vom Schöffenkollegium erstellt wurde,
- die beglaubigte Kopie eines Ausweispapiers,
- Aufenthaltsgenehmigung (im Fall eines Drittlands),
- Ein ausführlicher und chronologischer Lebenslauf (Ausbildung, Berufserfahrung, berufliche Referenzen),
- Eine ärztliche Eignungsbescheinigung für die Ausübung des betreffenden Büros, die nicht älter als drei Monate ist.
Eintragung in das Berufsverzeichnis
Die Person, die berechtigt ist, den Beruf des Krankenpflegers auszuüben, muss sich im Berufsverzeichnis eintragen lassen, dass beim Gesundheitsministerium geführt wird. Das Verzeichnis verweist auf den Namen, Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum und die geschäftliche Anschrift der betreffenden Person, ihre Staatsangehörigkeit, den ausgeübten Beruf, die Termine der Zuerkennung des Berufsabschlusses und der Genehmigung zur Ausübung des Berufs, das Land, in dem der Berufsabschluss absolviert wurde, sowie die Berufsbezeichnungen.
Beherrschung der luxemburgischen Sprache
Die Beherrschung der luxemburgischen Sprache wird bei der Einstellung nicht verlangt. Eine bestimmte Anzahl Krankenpfleger wird in einem mehrsprachigen Umfeld mit Grundkenntnissen in der luxemburgischen Sprache eingestellt.
Eine bestimmte Anzahl älterer Patienten sind einzig der luxemburgischen Sprache mächtig. Im Interesse der gepflegten Person wird die Beherrschung der luxemburgischen Sprache wärmstens empfohlen.
Sie müssen die Hinweise der Europäischen Union im Hinterkopf behalten, die ihre Haftung als Fachmann im Gesundheitswesen nach sich ziehen:
So heißt es in der Europäischen Richtlinie: „Die Fachleute, die Anspruch auf die Anerkennung der Berufsqualifikationen haben, müssen die für die Ausübung des Berufs im Gastland erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen.“ (freie Übersetzung d.Ü.)
Allgemein müssen Sie auf die Sprachkenntnisse achten, da Sie gemäß der Europäischen Richtlinie „zivil- oder strafrechtlich haftbar gemacht werden können, wenn Sie in der Folge unzureichender Sprachkenntnisse einen Fehler bei der Ausübung Ihrer Funktionen begehen“. (freie Übersetzung d.Ü.)
Luxemburgisch-Kurse können vom Arbeitgeber gefordert werden
Das System des Sprachurlaubs ermöglicht Ihnen die Verbesserung Ihres Niveaus des Luxemburgischen. Der Sprachurlaub eröffnet einen Anspruch auf 200 Stunden über die gesamte berufliche Laufbahn, um den Arbeitnehmern das Erlernen und die Verbesserung der Kenntnis der luxemburgischen Sprache zu ermöglichen.
Informationen und Antragsformular auf der Website der luxemburgischen Anlaufstelle www.guichet.public.lu, Rubrik Beschäftigung.
Die Fortbildung der Krankenpfleger
Seit 1992 sind für Krankenpfleger mit dem Gesetz über die Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe jährlich 40 Stunden Fortbildung obligatorisch.
Gehälter
Die Gehälter stützen sich auf den Tarifvertrag der Fédération des Hôpitaux Luxembourgeois (FHL) für Krankenhäuser und des Secteur d’Aide et de Soins et Secteur Social (Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor – SAS) für die ambulanten Behandlungen. Sie sind weitaus höher als in Frankreich.
Gehaltsbeispiel:
- Krankenpfleger Anfänger: 4 398 € brutto,
- Dauer der Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren: 5 548,54 €
- Dauer der Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren: 6 699,07 €