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Entsendung nach Frankreich: Das Arbeitsrecht

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Entsendung · Frankreich

Entsendung nach Frankreich: Das Arbeitsrecht

Während der Entsendung gilt für Ihren Arbeitnehmer der „Kernbestand“ des französischen Arbeitsrechts — darunter der SMIC. Seit 2020 ist dieser Sockel erweitert und wechselt ab 12 Monaten zum vollständigen französischen Arbeitsrecht.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • Der entsandte Arbeitnehmer muss mindestens den SMIC und die Mindestsätze des geltenden Tarifvertrags erhalten.
  • Seit der Richtlinie 2018/957 (seit 30. Juli 2020): Grundsatz des gleichen Entgelts, nicht nur des Mindestlohns.
  • Ab 12 Monaten (18 auf begründete Meldung) gilt das gesamte französische Arbeitsrecht.

Ein seit 2020 verstärkter Rahmen

Seit dem 30. Juli 2020 gilt die Richtlinie (EU) 2018/957. Die Entsendung im arbeitsrechtlichen Sinn ist für 12 Monate möglich (auf begründete Meldung bis 18 Monate). Danach gilt das gesamte französische Arbeitsrecht, außer den Regeln zu Abschluss/Beendigung des Vertrags und zur Zusatzrente.

Zwei praktische Änderungen: der Begriff „Mindestlohn“ wird durch Entgelt ersetzt (bestimmte tarifliche Zulagen sind anzuwenden), und die Reisekosten der Entsendung dürfen nicht mehr vom Entgelt abgezogen werden.

Der Kernbestand in Frankreich

BereichWas gilt
EntgeltSMIC + tarifliche Mindestsätze + Pflichtzulagen
ArbeitszeitHöchstzeiten, Ruhezeiten und Überstunden
UrlaubBezahlter Jahresurlaub und Feiertage
Gesundheit/SicherheitGeltende Vorschriften
Punkt der Wachsamkeit: Ein Entgelt unter dem geltenden Minimum oder der unzulässige Abzug von Entsendungskosten führt zu Geldbußen und — im Bausektor — zur gesamtschuldnerischen Haftung des Auftraggebers.

Häufige Fragen

Welches Entgelt für einen entsandten Arbeitnehmer in Frankreich?
Mindestens der SMIC und die Mindestsätze des geltenden Tarifvertrags, im Sinne des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit.
Was geschieht nach 12 Monaten?
Ab 12 Monaten (18 auf begründete Meldung) gilt das gesamte französische Arbeitsrecht, außer Abschluss/Beendigung des Vertrags und Zusatzrente.
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