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Entsendung nach Deutschland: Das Arbeitsrecht
Während der Entsendung gilt für Ihren Arbeitnehmer ein „Kernbestand“ deutscher Regeln — darunter der Mindestlohn. Seit 2020 ist dieser Sockel erweitert und wechselt ab 12 Monaten zum vollständigen deutschen Arbeitsrecht.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Der entsandte Arbeitnehmer muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn — 13,90 € brutto/Std. seit 1. Januar 2026 — sowie die geltenden Branchenmindestlöhne erhalten.
- Seit der Richtlinie 2018/957 (seit 30. Juli 2020): Grundsatz des gleichen Entgelts, nicht nur des Mindestlohns.
- Ab 12 Monaten (18 auf begründete Meldung) gilt das gesamte deutsche Arbeitsrecht.
Ein seit 2020 verstärkter Rahmen
Seit dem 30. Juli 2020 gilt die Richtlinie (EU) 2018/957. Die Entsendung im arbeitsrechtlichen Sinn ist für 12 Monate möglich (auf begründete Meldung bis 18 Monate). Danach gilt das gesamte deutsche Arbeitsrecht, außer den Regeln zu Abschluss/Beendigung des Vertrags und zur Zusatzrente.
Zwei praktische Änderungen:
- der Begriff „Mindestlohn“ wird durch Entgelt ersetzt: bestimmte (auch tarifliche) Zulagen sind anzuwenden;
- die Erstattung von Reisekosten (Transport, Verpflegung, Unterkunft) darf nicht mehr vom geschuldeten Entgelt abgezogen werden.
Der Kernbestand in Deutschland
| Bereich | Was gilt |
|---|---|
| Entgelt | Mindestlohn (13,90 €/Std., 2026) + Branchenmindestlöhne + Pflichtzulagen |
| Arbeitszeit | Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten |
| Urlaub | Mindestjahresurlaub |
| Gesundheit/Sicherheit | Am Arbeitsplatz geltende Vorschriften |