Menü

Menü
Avatar question

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage

Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung oder Rente: erhalten Sie klare und individuelle Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Entsendung nach Deutschland: Das Arbeitsrecht

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Entsendung · Deutschland

Entsendung nach Deutschland: Das Arbeitsrecht

Während der Entsendung gilt für Ihren Arbeitnehmer ein „Kernbestand“ deutscher Regeln — darunter der Mindestlohn. Seit 2020 ist dieser Sockel erweitert und wechselt ab 12 Monaten zum vollständigen deutschen Arbeitsrecht.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • Der entsandte Arbeitnehmer muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn13,90 € brutto/Std. seit 1. Januar 2026 — sowie die geltenden Branchenmindestlöhne erhalten.
  • Seit der Richtlinie 2018/957 (seit 30. Juli 2020): Grundsatz des gleichen Entgelts, nicht nur des Mindestlohns.
  • Ab 12 Monaten (18 auf begründete Meldung) gilt das gesamte deutsche Arbeitsrecht.

Ein seit 2020 verstärkter Rahmen

Seit dem 30. Juli 2020 gilt die Richtlinie (EU) 2018/957. Die Entsendung im arbeitsrechtlichen Sinn ist für 12 Monate möglich (auf begründete Meldung bis 18 Monate). Danach gilt das gesamte deutsche Arbeitsrecht, außer den Regeln zu Abschluss/Beendigung des Vertrags und zur Zusatzrente.

Zwei praktische Änderungen:

  • der Begriff „Mindestlohn“ wird durch Entgelt ersetzt: bestimmte (auch tarifliche) Zulagen sind anzuwenden;
  • die Erstattung von Reisekosten (Transport, Verpflegung, Unterkunft) darf nicht mehr vom geschuldeten Entgelt abgezogen werden.

Der Kernbestand in Deutschland

BereichWas gilt
EntgeltMindestlohn (13,90 €/Std., 2026) + Branchenmindestlöhne + Pflichtzulagen
ArbeitszeitHöchstarbeitszeit und Ruhezeiten
UrlaubMindestjahresurlaub
Gesundheit/SicherheitAm Arbeitsplatz geltende Vorschriften
Punkt der Wachsamkeit: Die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert der Zoll (FKS). Ein zu niedriges Entgelt oder der unzulässige Abzug von Entsendungskosten führt zu Geldbußen und zur gesamtschuldnerischen Haftung des Auftraggebers in bestimmten Branchen.

Häufige Fragen

Welches Entgelt für einen entsandten Arbeitnehmer in Deutschland?
Mindestens den gesetzlichen Mindestlohn (13,90 €/Std. seit 1. Januar 2026) und die Branchenmindestlöhne, im Sinne des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit.
Dürfen Entsendungskosten vom Lohn abgezogen werden?
Nein. Seit 2020 dürfen Kosten für Transport, Verpflegung und Unterkunft nicht mehr vom geschuldeten Entgelt abgezogen werden.
Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt