Arbeitgeber · Entsendung
Entsendung: Definition und Grundsätze
Sie schicken einen Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit in ein anderes Land der Großregion? Das nennt man Entsendung. Hier erfahren Sie, was das bedeutet — und die drei Bereiche, in denen Ihre Pflichten liegen.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Entsendung = vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einem anderen Staat, unter Beibehaltung des Unterordnungsverhältnisses mit dem ursprünglichen Arbeitgeber.
- Sie wirkt sich auf drei Bereiche aus: Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuern — jeweils mit eigenen Regeln und Schwellen.
- Eine Vorabmeldung ist im Aufnahmeland fast immer vor Beginn der Leistung erforderlich.
Was ist eine Entsendung?
Die Entsendung ist die vorübergehende Zuweisung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber: an einen anderen Arbeitsort als den im Vertrag festgelegten, für eine begrenzte Dauer, unter Beibehaltung des Unterordnungsverhältnisses gegenüber dem entsendenden Unternehmen. Der entsandte Arbeitnehmer bleibt also von seinem ursprünglichen Arbeitgeber abhängig.
Drei betroffene Bereiche
Sozialversicherung
In welchem Land bleibt der Arbeitnehmer versichert, und welche Schritte (A1-Bescheinigung) muss der Arbeitgeber unternehmen?
Arbeitsrecht
Welches Recht gilt für den Vertrag, und welcher „Kernbestand“ des Aufnahmelands ist einzuhalten?
Steuern
In welchem Staat wird das Gehalt während der Entsendung besteuert? Die 183-Tage-Regel kommt ins Spiel.