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Entsendung: Definition und Grundsätze

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Entsendung

Entsendung: Definition und Grundsätze

Sie schicken einen Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit in ein anderes Land der Großregion? Das nennt man Entsendung. Hier erfahren Sie, was das bedeutet — und die drei Bereiche, in denen Ihre Pflichten liegen.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • Entsendung = vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einem anderen Staat, unter Beibehaltung des Unterordnungsverhältnisses mit dem ursprünglichen Arbeitgeber.
  • Sie wirkt sich auf drei Bereiche aus: Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Steuern — jeweils mit eigenen Regeln und Schwellen.
  • Eine Vorabmeldung ist im Aufnahmeland fast immer vor Beginn der Leistung erforderlich.

Was ist eine Entsendung?

Die Entsendung ist die vorübergehende Zuweisung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber: an einen anderen Arbeitsort als den im Vertrag festgelegten, für eine begrenzte Dauer, unter Beibehaltung des Unterordnungsverhältnisses gegenüber dem entsendenden Unternehmen. Der entsandte Arbeitnehmer bleibt also von seinem ursprünglichen Arbeitgeber abhängig.

Drei betroffene Bereiche

Sozialversicherung

In welchem Land bleibt der Arbeitnehmer versichert, und welche Schritte (A1-Bescheinigung) muss der Arbeitgeber unternehmen?

Arbeitsrecht

Welches Recht gilt für den Vertrag, und welcher „Kernbestand“ des Aufnahmelands ist einzuhalten?

Steuern

In welchem Staat wird das Gehalt während der Entsendung besteuert? Die 183-Tage-Regel kommt ins Spiel.

Achtung, die Schwellen sind unterschiedlich: die Sozialversicherung rechnet mit 24 Monaten, das Arbeitsrecht wechselt ab 12 Monaten zum Aufnahmeland, und die Steuern wenden die 183-Tage-Regel an. Nicht verwechseln.

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Häufige Fragen

Entsendung oder Auswanderung: Was ist der Unterschied?
Bei der Entsendung bleibt der Arbeitnehmer an seinen ursprünglichen Arbeitgeber und grundsätzlich an die Sozialversicherung seines Herkunftslands gebunden (höchstens 24 Monate). Die Auswanderung bedeutet in der Regel eine Anmeldung im System des Aufnahmelands.
Wie lange darf eine Entsendung dauern?
Sozialversicherungsrechtlich bis zu 24 Monate (Verordnung EU 883/2004). Arbeitsrechtlich gilt ab 12 Monaten (auf begründete Meldung 18 Monate) nahezu das gesamte Arbeitsrecht des Aufnahmelands.
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