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FAQ

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das Wichtigste in vier Zeilen

Sie wohnen in Frankreich,
Sie arbeiten in Luxemburg.

  • 34 Tage Homeoffice pro Jahr: darüber hinaus besteuert Frankreich Ihre zu Hause gearbeiteten Tage ab dem ersten.
  • Weniger als 50 % Ihrer Arbeitszeit im Homeoffice, um in der luxemburgischen Sozialversicherung zu bleiben. Das ist nicht dieselbe Schwelle wie die steuerliche.
  • Der soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer beträgt 2 771,33 € brutto/Monat seit dem 1. Juni 2026.
  • Ihre luxemburgischen Einkünfte sind in Frankreich mit dem Bruttobetrag zu erklären, ohne Abzug der luxemburgischen Steuer.

Die Fragen und Antworten stammen von den Juristinnen und Juristen von Frontaliers Grand Est. Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung und noch nicht juristisch geprüft — im Zweifelsfall gilt die französische Fassung, oder fragen Sie uns direkt.

Grenzgänger in Luxemburg zahlen ihre Steuern grundsätzlich dort, wo sie arbeiten — bis zu dem Tag, an dem die Homeoffice-Schwelle überschritten wird. Diese 57 Fragen fassen zusammen, was Grenzgänger in Luxemburg zu Steuern, Gehalt, Sozialversicherung und Rente wissen müssen.

Zwei Schwellen, die nicht zu verwechseln sind: die steuerliche, 34 Tage pro Jahr; die sozialversicherungsrechtliche, weniger als 50 % der Arbeitszeit. Man kann die eine einhalten und aus der anderen herausfallen.

Bereich 1

Steuern für Grenzgänger in Luxemburg

Wie kann ich meine Steuerklasse ändern?
Um Ihre Steuerklasse zu ändern, müssen Sie einen Antrag bei der luxemburgischen Steuerverwaltung stellen und die erforderlichen Nachweise zu Ihrer Situation beifügen. Solche Änderungen können sich jedoch auf die Höhe der von Ihrem Gehalt einbehaltenen Quellensteuer auswirken. Jede Änderung müssen Sie bei der Administration des Contributions Directes in Luxemburg mit dem Formular 164 NR F über folgenden Link beantragen: https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/formulaires/fiches_d_impot/2023/164rf-2023.pdf. Hin zu einer günstigeren Steuerklasse: Die neue Steuerklasse wird dem Arbeitnehmer rückwirkend ab Beginn des laufenden Jahres zugeordnet, und zwar über die Steuererklärung am Jahresende. Beispiel: Bei einer Heirat im September wird die bis dahin in Klasse 1 besteuerte alleinstehende Person ab September in Klasse 2 besteuert, und zwar auch für alle vorangegangenen Monate des Jahres (Ausgleich am Jahresende über die Steuererklärung oder einen Antrag auf Nachberechnung). Hin zu einer ungünstigeren Steuerklasse: Die Steuerklasse bleibt bis zum Ende des laufenden Jahres erhalten. Verwitwete Personen (durch Tod aufgelöste Ehe), geschiedene Personen sowie Personen, die aufgrund einer gesetzlichen Befreiung oder einer gerichtlichen Entscheidung getrennt leben oder tatsächlich getrennt sind, behalten die Steuerklasse jedoch drei Jahre lang.
Wie werden Elternzeitleistungen besteuert, die Sie als in Frankreich steuerlich ansässige Person mit einer Beschäftigung in Luxemburg erhalten?
Als in Frankreich wohnhafte Person hat Ihr Wohnsitzstaat – hier Frankreich – das ausschließliche Recht, die von der CAE gezahlte Elternzeitleistung zu besteuern.   Da die Elternzeitleistung der französischen Leistung „prestation partagée d’éducation de l’enfant“ (PreParE) sehr ähnlich ist, kann sie in Frankreich von der Einkommensteuer befreit sein, allerdings nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Beträge, die die französischen Familienkassen gezahlt hätten.   Wir empfehlen Ihnen daher, die Website www.service-public.fr oder den folgenden Link zu konsultieren: service-public.fr – PreParE, um insbesondere die Grenzen der in Frankreich im Rahmen der PreParE gezahlten und damit von der Einkommensteuer befreiten Beträge zu erfahren:
Ich habe zwei Arbeitsstellen in Luxemburg – wie viele Steuerkarten erhalte ich?
Als Arbeitnehmer benötigen Sie für jeden Ihrer Arbeitgeber eine Steuerkarte. Dabei ist jedoch zu unterscheiden: Die Hauptsteuerkarte erhält der Arbeitgeber, der die Hauptvergütung zahlt, also die höchste und stabilste Vergütung. Der andere Arbeitgeber erhält für die zusätzliche Zahlung eine Zusatzsteuerkarte. Wie erkennt man eine Zusatzsteuerkarte: Sie ist durch die Angabe eines festen Steuersatzes gekennzeichnet, zum Beispiel: Steuerklasse 1: 33 % / Steuerklasse 1a: 21 % / Steuerklasse 2: 15 %).
Ich habe von der neuen Steueranrechnungsmethode gehört – werde ich in Luxemburg und in Frankreich besteuert?
Wenn zwischen zwei Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, darf eine Person für dasselbe Einkommen nicht zweimal besteuert werden. Eine in Frankreich wohnende und in Luxemburg arbeitende Person kann daher für ihr luxemburgisches Gehalt nicht zweimal besteuert werden (einmal in Frankreich und einmal in Luxemburg). Da Frankreich eine Erklärung des Welteinkommens vorschreibt, müssen ausländische Einkünfte zwingend angegeben werden. Die Staaten haben die Wahl zwischen zwei Methoden: der Steueranrechnung (Anrechnungsmethode) und dem Effektivsatz (Freistellungsmethode). Beide Methoden dienen der Vermeidung der Doppelbesteuerung. Je nach angewandter Methode sind in Ihrer Steuererklärung unterschiedliche Felder auszufüllen. Auf unserer Website finden Sie die Hilfsblätter der Steuerverwaltung: Steuererklärung in Frankreich. Wichtig: International wird die Steueranrechnung empfohlen; sie gilt in den meisten neueren von Frankreich geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen.   Der Unterschied zwischen den beiden Methoden 1. Die frühere Methode (Freistellungsmethode)

Früher galt der Effektivsatz: Man musste dem französischen Finanzamt seine luxemburgischen Bruttoeinkünfte angeben und davon die Sozialbeiträge sowie die luxemburgische Steuer abziehen. Dieser Betrag wurde dann allen Einkünften des Haushalts hinzugerechnet und diente der Ermittlung eines Durchschnittssteuersatzes, der nur auf die französischen Einkünfte angewandt wurde. 2. Die neue Methode: die Steueranrechnung (Anrechnungsmethode)

Hier sind die luxemburgischen Bruttoeinkünfte anzugeben, von denen die Sozialbeiträge abgezogen werden, niemals die luxemburgische Steuer. Die Bemessungsgrundlage für den Durchschnittssteuersatz ist damit rechnerisch höher als bei der Effektivsatzmethode. Sie werden jedoch nicht doppelt besteuert, denn Sie haben automatisch Anspruch auf eine Steueranrechnung in Höhe der französischen Steuer, die Sie gezahlt hätten, wenn die Einkünfte in Frankreich steuerpflichtig gewesen wären. Zusammengefasst: Es gibt keine Doppelbesteuerung; diese Methode schafft steuerliche Gleichbehandlung zwischen Grenzgängern und Nicht-Grenzgängern. Der luxemburgische Quellensteuerabzug ist nämlich nicht der endgültige Steuerbetrag. Grenzgänger können nachträglich luxemburgische Steuerermäßigungen erhalten und zahlen dann eine geringere luxemburgische Steuer als die, die der französischen Steuerverwaltung gemeldet wurde. Es wäre somit ein niedrigeres Einkommen erklärt worden als das, das hätte erklärt werden müssen. Sehen Sie sich dazu gern das erläuternde Interview mit der Steuerverwaltung in unserem Video Mag’ des Frontaliers an. Achtung: Für Personen, die keine in Frankreich steuerpflichtigen Einkünfte haben, ergibt sich keine steuerliche Auswirkung! Achtung: Um eine möglicherweise hohe Nachzahlung bei Ihrer Steuerzahlung im Folgejahr zu vermeiden, ist es wichtig, Ihren Quellensteuersatz zu aktualisieren. Wenn Sie Ihre gemischten Einkünfte berücksichtigen, können Sie Ihre Abzüge richtig anpassen und steuerliche Überraschungen vermeiden. Auf unserer Website finden Sie einen Artikel zu dieser Anpassung des Steuersatzes sowie eine vollständige Anleitung zu den erforderlichen Änderungen: Wie ändere ich meinen Steuersatz? – Frontaliers Grand Est  
Ich habe mehrere luxemburgische Arbeitgeber – auf wie viele Homeoffice-Tage habe ich Anspruch?
Erwerbseinkünfte sind im Arbeitsland steuerpflichtig. Bei Homeoffice in Frankreich erfolgt die Besteuerung daher in Frankreich für die in Frankreich gearbeiteten beziehungsweise im Homeoffice erbrachten Tage und in Luxemburg für die in Luxemburg gearbeiteten Tage. Das französisch-luxemburgische Doppelbesteuerungsabkommen sieht jedoch eine Toleranz von 34 Tagen vor, während derer Luxemburg sein Besteuerungsrecht behält. Sobald Sie die 34 Tage überschreiten, werden alle in Frankreich gearbeiteten Tage in Frankreich besteuert, und zwar ab dem ersten Homeoffice-Tag. Bei mehreren Arbeitgebern gilt das Kontingent von 34 Tagen für das Jahr und nicht für jeden Arbeitgeber. Sie müssen daher jeden Arbeitgeber über den bereits geleisteten Homeoffice-Anteil informieren und die Situation für die Steuererklärung über das gesamte Jahr betrachten.
Ich habe Überstunden geleistet – muss ich diese in Frankreich angeben?
Der Betrag der Überstunden ist Ihrem luxemburgischen Gehalt hinzuzurechnen und in Frankreich abzüglich der gezahlten Sozialbeiträge anzugeben. Für Einkünfte ab dem Jahr 2024 darf die luxemburgische Steuer nicht mehr von dem in Frankreich erklärten Betrag abgezogen werden.
Ich wohne in Frankreich – erhalte ich eine Steuerkarte?
Nach Ihrer Anmeldung beim luxemburgischen Centre commun de la sécurité sociale wird die Steuerkarte von der Administration des contributions directes (ACD) automatisch ausgestellt, im Durchschnitt innerhalb von 30 Werktagen. Sie wird Ihnen direkt nach Hause geschickt und ist nach Erhalt an Ihren Arbeitgeber weiterzuleiten. Bei verschiedenen Änderungen der persönlichen Situation des Arbeitnehmers, aber auch beim Arbeitgeber, wird eine neue Karte ausgestellt. Ihre Steuerkarte kann auch elektronisch zugestellt werden, wenn Sie die Funktion eDelivery aktivieren. Sie erhalten sie dann in Ihrem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu. Für die von der Administration des contributions directes versandten amtlichen Dokumente ist ein Abonnement der Funktion eDelivery erforderlich.
Ich arbeite nicht das ganze Jahr in Luxemburg – wirkt sich das auf das steuerliche Homeoffice-Kontingent aus?
Ja, wenn die Beschäftigung nicht das gesamte Jahr umfasst, wird das Kontingent von 34 Tagen anteilig gekürzt.
Ich bin Zeitarbeitnehmer – wie funktioniert meine Besteuerung?
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Zeitarbeitnehmer keine Steuerkarte mehr besitzen. Ihre Gehälter unterliegen einer pauschalen Besteuerung von 10 % des Bruttobetrags abzüglich der Sozialbeiträge. Zeitarbeitnehmer mit einem Bruttostundenlohn über 25 Euro müssen jedoch eine Steuerkarte beantragen, indem sie das Formular 162 F beim zuständigen RTS-Büro einreichen. Für diese wird der Steuerabzug nach den Regeln des allgemeinen Systems berechnet. Die Steuerkarte wird dem Empfänger per Post zugesandt und kann nicht direkt bei den ausstellenden RTS-Büros abgeholt werden. Erhält der Steuerpflichtige seine Steuerkarte nicht innerhalb von 30 Werktagen nach dem ersten Tag seiner Beschäftigung bei einem neuen Arbeitgeber, muss er das zuständige RTS-Büro kontaktieren und seinen Arbeitgeber über den laufenden Antrag informieren.
Ich bin verheiratet – wie mache ich meine Ehe steuerlich geltend?
Auswirkungen der Eheschließung für nicht ansässige Steuerpflichtige Sie werden grundsätzlich in Steuerklasse 1 besteuert, wenn Sie als nicht ansässige Steuerpflichtige zu Jahresbeginn bereits verheiratet sind oder im Laufe des Jahres heiraten. Ausnahme: Sie können die gemeinsame Besteuerung in Steuerklasse 2 beantragen, wenn Sie sich für die steuerliche Gleichstellung mit ansässigen Steuerpflichtigen entschieden haben. Steuerkarte: Nicht ansässige Arbeitnehmer, die zu Jahresbeginn bereits verheiratet sind, erhalten für jede Beschäftigung eine Steuerkarte nach den Modalitäten der Steuerklasse 1 und werden individuell besteuert. Um Ihre Steuerkarte zu ändern, können Sie das Formular 164 NR mit einer Kopie Ihrer Heiratsurkunde an das RTS-Büro für Nichtansässige senden. Seit 2018 haben Sie, sofern Sie die Voraussetzungen der Gleichstellung erfüllen, die Wahl der Besteuerung:
  • gemeinsam zum Satz der Steuerklasse 2; oder
  • rein individuell zum Satz der Klasse 1; oder
  • individuell mit Neuzuordnung zum Satz der Klasse 1.
Sie haben damit Anspruch auf dieselben gesetzlichen Bestimmungen, Abzüge, Freibeträge und Steuergutschriften wie ansässige Steuerpflichtige. Ihre Wahl der Besteuerung für ein Jahr kann über MyGuichet.lu bis zum 31. Dezember des Folgejahres getroffen oder erneuert werden. Nicht ansässige Arbeitnehmer, die im Laufe des Jahres heiraten, müssen die Änderung des Personenstands der ACD mitteilen, indem sie das Formular 164 NR mit einer Kopie der Heiratsurkunde an das RTS-Büro für Nichtansässige senden. Sie erhalten für jede Beschäftigung eine Steuerkarte nach den Modalitäten der Klasse 1 und werden individuell besteuert. Zum Steuerabzug: Sobald Ihr Arbeitgeber Ihre Karte erhält, kann die neue Situation bei der Berechnung des Quellensteuerabzugs berücksichtigt werden. Die Änderung des Steuersatzes oder der Steuerklasse wird ab dem neuen eingetragenen Gültigkeitsdatum berücksichtigt.
  • Bei der gemeinsamen Besteuerung eines verheirateten Nichtansässigen wird der Satz der Steuerklasse 2 auf jeden der beiden erwerbstätigen Ehepartner angewandt. Der mit diesem voraussichtlichen Satz berechnete Abzug kann zu einer Nachzahlung oder Rückzahlung führen; um eine Nachzahlung zu vermeiden, empfiehlt die ACD, ihr jede Änderung der bezogenen Einkünfte mitzuteilen.
  • Bei der individuellen Besteuerung werden Sie mit dem auf Ihrer Steuerkarte eingetragenen Satz besteuert, der nach Klasse 1 berechnet wird.
Um den Steuerabzug auszugleichen: Sie können eine Einkommensteuererklärung oder einen Antrag auf Jahresabrechnung einreichen. Die Steuerklasse 2 wird Ihnen dann rückwirkend zum 1. Januar für das gesamte Jahr zugeordnet.
Ich arbeite in Teilzeit – wirkt sich das auf meine Homeoffice-Tage aus?
Ja, bei Teilzeitarbeit wird das Kontingent von 34 Tagen anteilig gekürzt.
Unterliegt meine luxemburgische Rente der CSG-CRDS?
Eine Person, die eine Rente aus ihrem Wohnsitzstaat bezieht, ist dort nach europäischem Recht zwingend sozialversichert (es sei denn, sie arbeitet parallel in einem anderen Land). Wenn Sie eine französische und eine ausländische Rente beziehen, sind Sie als in Frankreich wohnhafte Person bei der französischen Sozialversicherung angemeldet. Beziehen Sie eine Rente aus Ihrem Wohnsitzland, müssen Sie in Frankreich (Wohnsitzland) versichert sein. Ihre gesamten Einkünfte (auch ausländische) unterliegen den französischen Sozialabgaben, darunter der CSG-CRDS. Hier das Beispiel von Herrn Grenzgänger, der in Frankreich wohnt und eine französische sowie eine luxemburgische Rente bezieht: Er ist zwingend bei der französischen Sozialversicherung angemeldet, mit der Folge, dass er auf beide Renten (die französische und die luxemburgische) Sozialabgaben zum französischen Satz zahlt (Sätze hier), einschließlich der CSG-CRDS je nach seinem Referenzeinkommen (siehe hier). Der Einbehalt der CSG/CRDS ist nicht auf die Höhe der auf die französische Rente gezahlten Beiträge begrenzt. Bezieht er 4.000 € Rente (Frankreich und Luxemburg), wird die CSG-CRDS auf diese 4.000 € berechnet.
Wir sind ein Paar und arbeiten beide in Luxemburg – wie funktioniert das mit unseren Steuerkarten?
– Wenn Sie ohne Ehe zusammenleben, werden Sie individuell besteuert. – Als nicht ansässiges Ehepaar, das zu Jahresbeginn bereits verheiratet ist oder im Laufe des Jahres heiratet, erhalten Sie für jede Beschäftigung eine Steuerkarte nach den Modalitäten der Steuerklasse 1 und werden individuell besteuert. – Im Fall eines Antrags auf steuerliche Gleichstellung sind Sie verpflichtet, in Luxemburg eine Steuererklärung abzugeben. Haben Sie als Nichtansässiger die steuerliche Gleichstellung mit einem ansässigen Steuerpflichtigen gewählt, können Sie zwischen folgenden Besteuerungsformen wählen:
  • gemeinsam zum Satz der Steuerklasse 2; oder
  • rein individuell zum Satz der Klasse 1; oder
  • individuell mit Neuzuordnung zum Satz der Klasse 1;
Sie haben damit Anspruch auf dieselben gesetzlichen Bestimmungen, Abzüge, Freibeträge und Steuergutschriften wie ansässige Steuerpflichtige. Sobald beide Ehepartner ein Gehalt in Luxemburg beziehen, erhält der Ehepartner mit der stabilsten und höchsten Vergütung (Hauptvergütung) die Hauptsteuerkarte (1. Steuerkarte) mit Eintrag der Steuerklasse 2. Der andere Ehepartner erhält die Zusatzsteuerkarte (2. Steuerkarte) mit Eintrag der Steuerklasse 2 und eines festen Steuerabzugssatzes.
Warum werde ich bei Aufnahme einer Beschäftigung in Luxemburg automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft?
Der Grund, weshalb Sie bei Aufnahme einer Beschäftigung automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft werden, liegt vor allem in einem vereinfachten Vorgehen der Steuerverwaltung: Sie ordnet neuen Arbeitnehmern eine Steuerklasse zu, solange keine detaillierten Angaben zu ihrer persönlichen und familiären Situation vorliegen. Diese Steuerklasse gilt als Ausgangspunkt für alle Arbeitnehmer, bis zusätzliche Angaben vorliegen, die eine Änderung dieser Klasse rechtfertigen könnten.

Bereich 2

Arbeitsrecht

Sozialer Mindestlohn brutto in Luxemburg
SituationStundenlohnMonatslohn
Nicht qualifiziert, ab 18 Jahren16,0192 €2 771,33 €
Nicht qualifiziert, 17 bis 18 Jahre12,8154 €2 217,06 €
Nicht qualifiziert, 15 bis 17 Jahre12,0144 €2 078,49 €
Qualifiziert, ab 18 Jahren19,2231 €3 325,59 €

Beträge gültig seit dem 1. Juni 2026, Index 992,24. Quelle: guichet.public.lu — Sozialparameter.

An wen wende ich mich, um mein Diplom als mindestens CATP-gleichwertig anerkennen zu lassen?
Ihren Antrag müssen Sie beim Ministerium für Bildung – Dienststelle für die Anerkennung von Diplomen stellen. Der Antrag kann hier gestellt werden.
Ich übe einen Beruf aus, für den die Ausbildung nicht durch ein offizielles Zeugnis nachgewiesen wird – habe ich Anspruch auf den Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer?
Sie können als qualifizierter Arbeitnehmer gelten, sobald Sie eine praktische Ausbildung erworben haben, die sich aus der mindestens sechsjährigen Ausübung von Berufen mit fortschreitend steigenden technischen Anforderungen ergibt.
Ich besitze kein Zeugnis. Habe ich trotzdem Anspruch auf den Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer?
Wenn Sie kein Zeugnis besitzen, müssen Sie eine Berufspraxis von mindestens zehn Jahren in dem betreffenden Beruf nachweisen, um als qualifizierter Arbeitnehmer anerkannt zu werden.
Ich besitze ein in Luxemburg anerkennungsfähiges Zeugnis – habe ich damit automatisch Anspruch auf den Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer?
Nein: Die Vorschriften bestimmen ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer einen Beruf ausüben muss, der eine berufliche Qualifikation erfordert, die üblicherweise durch eine Ausbildung oder eine mit einem offiziellen Zeugnis abgeschlossene Schulung erworben wird. Das bedeutet mit anderen Worten, dass Sie für eine Tätigkeit eingestellt worden sein müssen, die eine bestimmte Anzahl beruflicher Qualifikationen verlangt, und dass Sie ein in Luxemburg anerkanntes Diplom besitzen müssen, das in direktem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit steht.
Ich arbeite in Vollzeit, also 40 Stunden pro Woche – auf welche Urlaubsarten habe ich Anspruch?
Sie haben Anspruch auf:
  • Elternzeit in Vollzeit: 4 oder 6 Monate, mit vollständiger Unterbrechung der Berufstätigkeit während der Dauer der Elternzeit;
  • Elternzeit in Teilzeit: 8 oder 12 Monate, mit Halbierung der vor der Elternzeit geleisteten Arbeitszeit;
  • aufgeteilte Elternzeit mit Verkürzung der Arbeitszeit um einen Tag pro Woche über 20 Monate;
  • aufgeteilte Elternzeit in 4 Zeiträumen von je einem Monat innerhalb von höchstens 20 Monaten.
Ich arbeite mindestens 10, aber weniger als 20 Stunden pro Woche – auf welche Urlaubsarten habe ich Anspruch?
Sie haben Anspruch auf Elternzeit in Vollzeit von 4 bis 6 Monaten.
Ich arbeite mindestens 20 Stunden pro Woche – auf welche Urlaubsarten habe ich Anspruch?
Sie haben Anspruch auf:
  • Elternzeit in Vollzeit: 4 oder 6 Monate;
  • Elternzeit in Teilzeit: 8 oder 12 Monate.
Kann mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag einseitig ändern?
Ja, denn er verfügt über ein Weisungsrecht. Die Regeln unterscheiden sich jedoch danach, ob die Änderung eine Nebenklausel oder eine wesentliche Klausel betrifft.
Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Elternzeit in Teilzeit oder in Abschnitten ablehnen?
Ja. Der Arbeitgeber muss seine Entscheidung jedoch begründen und Sie spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Antrag per Einschreiben mit Rückschein darüber informieren. Außerdem muss er Sie innerhalb von zwei Wochen ab dieser Mitteilung zu einem Gespräch einladen. In diesem Gespräch muss der Arbeitgeber Ihnen schriftlich eine alternative Form der Elternzeit vorschlagen. Wurde zwei Wochen nach diesem Gespräch keine Einigung erzielt, haben Sie Anspruch auf Elternzeit in Vollzeit von sechs oder vier Monaten, je nach Ihrer Wahl.
Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Vollzeit-Elternzeit ablehnen?
Wurde der Antrag form- und fristgerecht gestellt, kann der Arbeitgeber Ihren Antrag auf Vollzeit-Elternzeit nicht ablehnen. Betrifft Ihr Antrag jedoch die zweite Elternzeit, kann er ausnahmsweise eine Verschiebung verlangen (insbesondere bei einer Störung des Betriebsablaufs).
Was ist eine Nebenklausel des Arbeitsvertrags?
Als Nebenklauseln gelten Klauseln, die für den Arbeitnehmer nicht wesentlich sind, sowie Klauseln, die eine Änderungsmöglichkeit vorsehen. So wurde bereits anerkannt, dass eine Klausel zur geografischen Mobilität oder eine Klausel zur Flexibilität der Arbeitszeiten Nebenklauseln darstellen, die für den Arbeitnehmer nicht ausschlaggebend sind. Bei Streit über die Art der Klausel sind allein die Arbeitsgerichte zur Entscheidung befugt.
Was ist eine wesentliche Klausel des Arbeitsvertrags?
Als wesentliche Klauseln gelten Klauseln, die wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrags betreffen, also Elemente, die für den Vertragsabschluss der Parteien ausschlaggebend waren. So wurde bereits anerkannt, dass die Vergütung, der Arbeitsort, die Funktionen oder auch die Arbeitszeit wesentliche Vertragsklauseln sein können. Bei Streit über die Art der Klausel sind allein die Arbeitsgerichte zur Entscheidung befugt.
Was ist die erste Elternzeit?
Die erste Elternzeit ist diejenige, die unmittelbar nach dem Ende des Mutterschutzes oder des Aufnahmeurlaubs genommen werden kann. Sie kann entweder von der Mutter oder vom Vater in Anspruch genommen werden. Beantragt keiner der beiden Elternteile diese Elternzeit, ist zu beachten, dass dieser Anspruch endgültig verfällt (außer im Ausnahmefall einer Ein-Eltern-Familie).
Was ist die zweite Elternzeit?
Die zweite Elternzeit ist diejenige, die von dem Elternteil genommen werden kann, der die erste Elternzeit nicht in Anspruch genommen hat, und zwar bis zum vollendeten 6. Lebensjahr des Kindes.
Wie hoch ist derzeit der Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer?
Bruttostundenlohn: Der stündliche soziale Mindestlohn brutto für einen nicht qualifizierten Arbeitnehmer ab 18 Jahren beträgt 16,0192 €. Von 17 bis 18 Jahren beträgt er 12,8154 €. Von 15 bis 17 Jahren beträgt er 12,0144 €. Bruttomonatslohn: Der monatliche soziale Mindestlohn brutto für eine Vollzeitbeschäftigung eines nicht qualifizierten Arbeitnehmers ab 18 Jahren beträgt 2.771,33 €. Von 17 bis 18 Jahren beträgt der soziale Mindestlohn 2.217,06 €. Von 15 bis 17 Jahren beträgt er 2.078,49 €. Diese Beträge gelten ab dem 1. Juni 2026 beim Index 992,24.
Wie hoch ist derzeit der Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer?
Bruttostundenlohn: Der stündliche soziale Mindestlohn brutto für einen qualifizierten Arbeitnehmer beträgt 19,2231 €. Bruttomonatslohn: Der monatliche soziale Mindestlohn brutto für eine Vollzeitbeschäftigung eines qualifizierten Arbeitnehmers beträgt 3.325,59 €. Diese Beträge gelten ab dem 1. Juni 2026 beim Index 992,24.
Welches Verfahren und welche Fristen gelten für die erste Elternzeit?
Sie können diese erste Elternzeit unmittelbar im Anschluss an den Mutterschutz oder den Aufnahmeurlaub beantragen. Dazu müssen Sie Ihren Antrag mindestens zwei Monate vor Beginn des Mutterschutzes beziehungsweise des Aufnahmeurlaubs per Einschreiben mit Rückschein stellen.
Welches Verfahren muss mein Arbeitgeber einhalten, wenn er eine Nebenklausel meines Vertrags einseitig ändern möchte?
Betrifft die Änderung eine Nebenklausel des Vertrags, kann sie durch einen einfachen Vertragszusatz erfolgen, der in zwei Exemplaren erstellt und Ihnen am Tag des Inkrafttretens der Änderung ausgehändigt werden muss.
Welches Verfahren muss mein Arbeitgeber einhalten, wenn er eine wesentliche Klausel meines Vertrags einseitig zu meinem Nachteil ändern möchte?
Hier muss sich aus der Änderung ein objektiver Nachteil ergeben, damit sie als zu Ihrem Nachteil gelten kann. Das Verfahren ist in Artikel L 121-7 des luxemburgischen Arbeitsgesetzbuchs geregelt. Verfügt der Arbeitgeber über tatsächliche und schwerwiegende Gründe für eine solche Änderung und sind Sie damit nicht einverstanden, muss er das für eine Kündigung mit Kündigungsfrist geltende Verfahren einhalten, wie es insbesondere in den Artikeln L 124-2 und L 124-3 des Arbeitsgesetzbuchs vorgesehen ist (gegebenenfalls Einladung zu einem Vorgespräch, Mitteilung der Änderung per Einschreiben, Einhaltung einer Kündigungsfrist vor Inkrafttreten der Änderung usw.). Verfügt der Arbeitgeber über schwerwiegende Gründe, die eine solche Änderung mit sofortiger Wirkung rechtfertigen, muss er das für eine Kündigung mit sofortiger Wirkung geltende Verfahren nach den Artikeln L 124-2 und L 124-10 des Arbeitsgesetzbuchs einhalten (insbesondere gegebenenfalls Einladung zu einem Vorgespräch, Mitteilung der Änderung per Einschreiben, in dem der schwerwiegende Grund für diese Änderung genau darzulegen ist).
Welches Verfahren muss mein Arbeitgeber einhalten, wenn er eine wesentliche Klausel meines Vertrags einseitig zu meinem Vorteil ändern möchte?
Bei einer Änderung einer wesentlichen Klausel zu Ihren Gunsten (Beispiel: Beförderung) kann die Änderung durch einen einfachen Vertragszusatz erfolgen, wie bei der Änderung einer Nebenklausel.
Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf den Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer?
Sie müssen einen Beruf ausüben, der eine berufliche Qualifikation erfordert, die üblicherweise durch eine Ausbildung oder eine Schulung erworben wird, die mit einem offiziellen Zeugnis abgeschlossen wird. Ihr Zeugnis muss in Luxemburg anerkannt sein und mindestens dem Niveau des certificat d’aptitude technique et professionnelle (CATP) oder des diplôme d’aptitude professionnelle (DAP) des technischen Sekundarunterrichts entsprechen. Der Inhaber eines certificat de capacité manuelle (CCM) oder eines certificat de capacité professionnelle (CCP) gilt als qualifizierter Arbeitnehmer nach einer Praxis von mindestens zwei Jahren in dem Beruf, für den das Zeugnis ausgestellt wurde. Der Inhaber eines certificat d’initiation technique et professionnelle (CITP) gilt als qualifizierter Arbeitnehmer nach einer Praxis von mindestens fünf Jahren in dem Beruf, für den das Zeugnis ausgestellt wurde.
Welche Voraussetzungen muss ein Arbeitnehmer erfüllen, um Anspruch auf Elternzeit zu haben?
Um Elternzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie insbesondere:
  • eine Berufstätigkeit mit einem oder mehreren Arbeitsverträgen ausüben, die insgesamt mindestens zehn Wochenstunden umfassen;
  • das oder die betreffenden Kinder in Ihrem Haushalt erziehen und sich während der Elternzeit hauptsächlich ihrer Erziehung widmen;
  • unmittelbar vor Beginn der Elternzeit seit mindestens 12 zusammenhängenden Monaten bei der luxemburgischen Sozialversicherung angemeldet sein. Eine Toleranz von 7 Tagen Unterbrechung der Versicherung ist jedoch vorgesehen.
Welche Rechte habe ich, wenn ich die Änderung einer wesentlichen Vertragsklausel zu meinem Nachteil ablehne?
Sie sind berechtigt, Ihren Arbeitsvertrag vor Inkrafttreten dieser Änderung zu kündigen. Diese Kündigung gilt, obwohl sie von Ihnen ausgeht, nicht als Eigenkündigung, sondern als Kündigung durch den Arbeitgeber, gegen die gerichtlich vorgegangen werden kann, wenn Sie die Beendigung für missbräuchlich halten. Achtung: Wenn Sie nicht vor Inkrafttreten der Änderung kündigen und somit weiterarbeiten, nachdem diese Änderungen wirksam geworden sind, können Sie sich auf dieses besondere Verfahren nicht mehr berufen.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
In Luxemburg können die Mutter (oder Adoptivmutter) und der Vater (oder Adoptivvater) Elternzeit in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt sind.

Bereich 3

Praktikum

Ich absolviere ein Praktikum in Luxemburg im Rahmen meines Studiums – wie ist es mit meiner Unfallversicherung?
Beträgt die Dauer des Praktikums weniger als 3 Monate und behält die Bildungseinrichtung die Unfallversicherung nicht bei, muss der luxemburgische Arbeitgeber die Beiträge für die Deckung dieses Risikos zahlen. Beträgt die Dauer des Praktikums mehr als 3 Monate und behält die Bildungseinrichtung die Unfallversicherung nicht bei, muss der Arbeitgeber den Praktikanten mit einer Anmeldung beim Centre commun de la sécurité sociale bei allen Zweigen der Sozialversicherung anmelden. Berechnungsgrundlage für den Sozialversicherungsbeitrag ist mindestens der soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.
Ich absolviere ein Praktikum in Luxemburg – wie ist es mit meiner Krankenversicherung?
Als studentischer Praktikant müssen Sie in Luxemburg nicht sozialversichert sein. Sie behalten während des Praktikums im Ausland Ihre studentische Krankenversicherung über die Europäische Krankenversicherungskarte. Diese ist auf der Website Ameli.fr zu beantragen. Sie ermöglicht die Übernahme der während des Aufenthalts medizinisch notwendigen Behandlungen.
Kann ich ein Praktikum in Luxemburg außerhalb meines Studiengangs absolvieren?
Sie können ein nicht vertraglich geregeltes Praktikum absolvieren, das praktische Praktikum zum Erwerb von Berufserfahrung. Es handelt sich um ein Praktikum, das auf Initiative des Praktikanten erfolgt, während des Studiums in den Schulferien oder nach dem Studium innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der letzten Einschreibung.
Wie hoch ist meine Vergütung für ein nicht vertraglich geregeltes Praktikum in Luxemburg?
Bei einem Praktikum von weniger als vier Wochen ist die Vergütung freiwillig. Bei einem Praktikum von vier bis einschließlich zwölf Wochen entspricht die Vergütung mindestens 40 % des Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer. Bei einem Praktikum von mehr als zwölf bis einschließlich sechsundzwanzig Wochen entspricht die Vergütung 75 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.
Wie hoch ist meine Vergütung für ein Pflichtpraktikum in Luxemburg?
Bei einem Praktikum von weniger als vier Wochen ist die Vergütung freiwillig. Bei einem Praktikum von vier Wochen oder mehr muss die Vergütung mindestens 30 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer betragen.

Bereich 4

Ausbildung

Kann ein Berufsausbildungsvertrag im Ausland absolviert werden?
Als Arbeitsuchender über 26 Jahre können Sie mit einem Arbeitgeber in Frankreich einen contrat de professionnalisation (Berufsausbildungsvertrag) abschließen. Dieser Vertrag kann teilweise im Ausland durchgeführt werden, jedoch für höchstens ein Jahr und nicht länger als die Hälfte der Gesamtdauer des Vertrags. Während Ihrer Mobilität kann der Vertrag ruhend gestellt werden. Das französische Unternehmen kann Sie auch der aufnehmenden Einrichtung im Ausland zur Verfügung stellen.
Ich möchte im Rahmen meines BTS, Bachelors oder Masters in Frankreich eine duale Ausbildung in Luxemburg machen – ist das möglich?
Im Rahmen eines Hochschulstudiums ist eine grenzüberschreitende Ausbildung möglich, sie ist in Luxemburg jedoch nicht gesetzlich geregelt. Wenn sie stattfindet, wird sie im Rahmen einer Absprache zwischen der Bildungseinrichtung und dem Unternehmen in Luxemburg organisiert. Mehrere Fragen sind zu klären, damit der Vertrag geschlossen werden kann: – Für die Zeiten im Unternehmen können ein befristeter Vertrag oder ein Praktikum vereinbart werden. Diese Zeiten müssen im Rahmen der dualen Ausbildung in Frankreich für die Anerkennung des Abschlusses anerkannt werden. – Der Studierende, der einen befristeten Vertrag oder einen Praktikumsvertrag unterzeichnet, hat in Luxemburg nicht den Status eines dual Studierenden, sondern den eines Praktikanten oder Arbeitnehmers. – Im Rahmen einer grenzüberschreitenden Ausbildung trägt normalerweise das ausländische Unternehmen zur Finanzierung der Ausbildung in Frankreich bei, da der französische Staat kein ausländisches Unternehmen finanzieren kann.
Ich bin an einem CFA in der Region Grand Est eingeschrieben – kann ich meine praktische Ausbildung in einem Unternehmen in Luxemburg absolvieren?
Es ist möglich, eine grenzüberschreitende Ausbildung in Luxemburg zu absolvieren. Sie benötigen die Zustimmung Ihres CFA in Frankreich. Wenn Sie ein Unternehmen in Luxemburg gefunden haben, müssen Sie einen Antrag an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend richten. Bei Zustimmung müssen Sie sich bei der Maison de l’Orientation der ADEM in Luxemburg vorstellen.

Bereich 5

Weiterbildung

Ich habe meine Stelle als Grenzgänger verloren – kann ich im Ausland erworbene Weiterbildungsansprüche nutzen?
Ihre Ansprüche auf Weiterbildung im Ausland entfallen, sobald Sie nicht mehr unter Vertrag stehen, und sie sind nicht nach Frankreich übertragbar. In Deutschland, Belgien und Luxemburg gibt es keine Übertragbarkeit von Weiterbildungsansprüchen wie in Frankreich. Als Arbeitsuchender haben Sie Anspruch auf Weiterbildungsleistungen.
Ich arbeite in Luxemburg und möchte eine Umschulung machen, um den Beruf zu wechseln – kann ich eine Finanzierung erhalten?
Nein, eine Finanzierung durch den Arbeitgeber für eine Umschulung gibt es nicht. Als Grenzgänger können Sie die französische Regelung „Kündigung zur beruflichen Neuorientierung“ nutzen.
Ich arbeite in Luxemburg – kann ich eine Weiterbildung besuchen?
Als Grenzgänger in Luxemburg unterliegen Sie dem luxemburgischen System der Weiterbildung, das weniger großzügig ist als das französische. Der congé individuel de formation (individueller Bildungsurlaub) erlaubt einem Arbeitnehmer, sich 10 Tage pro Jahr für eine Weiterbildung freistellen zu lassen. Allerdings kann nur ein Drittel der in eine Weiterbildung investierten Stunden als Bildungsurlaub angerechnet werden.
Ich arbeite in einem Nachbarland (Deutschland, Belgien, Luxemburg). Welche Weiterbildungsansprüche habe ich? Kann ich mein französisches Weiterbildungskonto (CPF) nutzen?
Wenn Sie auf der anderen Seite der Grenze arbeiten, unterliegen Sie dem Weiterbildungssystem des Arbeitslandes. Ihre Weiterbildungsansprüche bestehen in dem Land, in dem Sie arbeiten. Sie wohnen in Frankreich, zahlen aber während Ihrer Tätigkeit im Ausland nicht in Ihr CPF-Konto ein. Sie können daher das französische Weiterbildungssystem nicht nutzen.
Kann ich als Grenzgänger die Regelung „Kündigung zur beruflichen Neuorientierung“ nutzen?
Die Kündigung zur beruflichen Neuorientierung ist eine Regelung, die Grenzgängern genauso offensteht wie Arbeitnehmern, die in Frankreich arbeiten. Die Voraussetzungen sind streng, und Sie müssen die einzelnen Schritte einhalten, um sie nutzen zu können. Vor der Kündigung müssen Sie prüfen, ob Sie die besonderen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllen: – zum Zeitpunkt der Kündigung in einem unbefristeten privatrechtlichen Arbeitsvertrag (CDI) beschäftigt sein, – mindestens 5 Jahre ununterbrochene abhängige Beschäftigung bei einem oder mehreren Arbeitgebern nachweisen, – ein gut vorbereitetes und als tatsächlich und ernsthaft anerkanntes Umschulungsprojekt haben. Zudem muss eine Berufsberatungsstelle (Conseil en évolution professionnelle) Ihr Projekt zwingend vor Ihrer Kündigung genehmigen.

Bereich 6

Anerkennung der Qualifikationen

Ich habe ein französisches Diplom und möchte in Luxemburg im Bereich der Kleinkindbetreuung arbeiten
Um im Bereich der Kleinkindbetreuung zu arbeiten, müssen Sie ein luxemburgisches Erzieherdiplom besitzen. Dazu müssen Sie Ihr französisches Diplom beim Ministerium für Bildung und Berufsausbildung anerkennen lassen. Die Anträge werden im Einzelfall geprüft. Eine Eignungsprüfung oder ein Anpassungspraktikum in einer spezialisierten Einrichtung können verlangt werden. Bei positiver Antwort müssen Sie anschließend eine Berufsausübungserlaubnis bei der Dienststelle für die Anerkennung von Diplomen beantragen.
Ich bin Pflegehelferin in Frankreich und möchte in Luxemburg arbeiten – wie lasse ich mein Diplom anerkennen?
Um in Luxemburg als Pflegehelferin zu arbeiten, müssen Sie Ihr Diplom beim luxemburgischen Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend anerkennen lassen. Für die Anerkennung des französischen Diploms als Pflegehelfer wird in Luxemburg ein Anpassungspraktikum verlangt. Nach der Anerkennung Ihres Diploms müssen Sie Ihren Antrag auf Berufsausübungserlaubnis beim Gesundheitsministerium einreichen.

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Weitere Fragen

Ich suche eine Stelle in Luxemburg – können Sie mir helfen?
Als Kompetenzzentrum für Grenzgänger können wir keine Stellenangebote anbieten. In unserer Broschüre « Sich in Luxemburg bewerben » finden Sie Informationen zur Stellensuche in Luxemburg sowie Links zu Jobportalen.
  • Die Website www.moovijob.com enthält unter anderem Stellenangebote in verschiedenen Branchen.
  • Die Website www.editus.lu, ein Online-Branchenverzeichnis, erlaubt es, Unternehmen nach Branche auszuwählen und Spontanbewerbungen zu senden.
Auf der Website Eures Grande Région finden Sie die Kontaktdaten von EURES-Beratern, die Ihnen bei Ihrer Stellensuche helfen können, insbesondere der EURES-Berater in Luxemburg.
Ich bin in Luxemburg versichert und wohne in Frankreich – habe ich Anspruch auf die luxemburgische Pflegeversicherung?
Wenn Sie in Luxemburg versichert sind (zum Beispiel weil Sie ausschließlich ein luxemburgisches Gehalt oder eine luxemburgische Rente beziehen), zahlen Sie Beiträge zur luxemburgischen Pflegeversicherung. Die Geldleistungen können von Luxemburg gezahlt werden, wenn Sie in Frankreich wohnen. Die Sachleistungen (zum Beispiel eine Haushaltshilfe) sowie Anpassungen der Wohnung oder des Fahrzeugs werden von Luxemburg nicht übernommen. Sie müssen dann Ihre Ansprüche in Frankreich prüfen lassen: Wenden Sie sich an ein Centre Communal d’Action Sociale oder an Ihr Département, um Ihre Ansprüche mit Unterstützung einer Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters prüfen zu lassen.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Studienstipendium in Luxemburg?
Wenn Sie an einer Hochschule studieren, können Sie die luxemburgische Studienbeihilfe erhalten, sofern einer Ihrer beiden Elternteile zum Zeitpunkt des Antrags seit mindestens 5 Jahren Grenzgänger in Luxemburg ist. Die Regelung sieht vor, dass keine Kumulierung mit einem möglichen Stipendium des Wohnsitzlandes erfolgt. Sie müssen daher zunächst die erforderlichen Schritte unternehmen, um die Beihilfe beim CROUS in Frankreich zu beantragen, und die Antwort im luxemburgischen Antrag vorlegen. Der Antrag wird online auf der Website Mengstudien gestellt. Die Anträge sind für jedes Studiensemester zu stellen (Wintersemester und Sommersemester).
Welche Möglichkeiten gibt es, Luxemburgisch zu lernen?
Zwei Vereine bieten Kurse zu günstigen Preisen an: Der Verein EuRegio bietet Kurse für Erwachsene in mehreren Städten in Lothringen an. Die Kurse finden von September bis Juli statt. Informationen und Anmeldung: euregio.lu Der Verein Moien asbl veranstaltet zwei Lernabschnitte für Luxemburgisch mit je 46 Stunden, von September bis Mitte Dezember und von Januar bis Ende April. Informationen: moienasbl.lu
Und was bleibt netto übrig ? Ihr Nettogehalt als Grenzgänger in Luxemburg, in zwei Minuten geschätzt. Ohne Anmeldung. Berechnen
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