FAQ
23 Fragen, beantwortet von unseren Juristinnen und Juristen
Sie wohnen in Belgien,
Sie arbeiten in Frankreich.
Die Fragen und Antworten stammen von den Juristinnen und Juristen von Frontaliers Grand Est. Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung und noch nicht juristisch geprüft — im Zweifelsfall gilt die französische Fassung, oder fragen Sie uns direkt.
Wer in Belgien wohnt und in Frankreich arbeitet, ist Grenzgänger in Frankreich: französisches Arbeitsrecht, französische Sozialversicherung, aber eine belgische Krankenkasse für die Behandlung zu Hause. Diese 23 Fragen erklären, was für Grenzgänger in Frankreich gilt.
Bereich 1
Arbeitsrecht für Grenzgänger in Frankreich
Genießen bestimmte Personen Kündigungsschutz?
Wie setzt sich das Gehalt in Frankreich zusammen?
Muss ich bei einer Kündigung eine Kündigungsfrist einhalten?
Ich habe einen unbefristeten Vertrag und möchte kündigen – welches Verfahren muss ich einhalten?
Ich habe eine neue Stelle gefunden – wie lang ist die Probezeit?
Kann die Probezeit beendet werden?
Kann mein Arbeitgeber mich entlassen?
Was ist die einvernehmliche Vertragsauflösung (rupture conventionnelle)?
Wie lang ist die Arbeitszeit in Frankreich?
Wie lang sind die Mindestruhezeiten pro Tag und pro Woche?
Welche Ansprüche habe ich auf bezahlten Urlaub?
Bereich 2
Sozialversicherung
An wen wende ich mich, um meine französische Rente zu erhalten?
Wem muss ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?
In welchem Land kann ich meine Kinder für die Krankenversicherung anmelden?
Muss ich mich bei der CAF anmelden?
- Arbeitet einer der Elternteile im Wohnsitzland der Kinder (oder bezieht dort eine Ersatzleistung wie Arbeitslosen- oder Krankengeld), so ist dieses Land (Belgien) für die Zahlung der Familienleistungen vorrangig zuständig. Frankreich (über die CAF) zahlt einen Differenzbetrag (allocation différentielle, Adi), wenn sich herausstellt, dass die französischen Leistungen höher sind als die belgischen: Frankreich zahlt die Differenz nach oben zwischen den beiden Beträgen.
- Wird Ihr Kind in einer französischen Kinderkrippe betreut, die den Kriterien der CAF entspricht (zugelassene Krippe), so berechnet Frankreich den Betrag, auf den Sie bei den Familienleistungen Anspruch haben, einschließlich der Beihilfe für die Krippenbetreuung (Teil der Prestation d’accueil du jeune enfant, Paje). Ist Belgien vorrangig zuständig, berechnet Frankreich den Gesamtbetrag, auf den Sie in Frankreich Anspruch hätten, und vergleicht ihn mit den in Belgien erhaltenen Beträgen. Ist der französische Betrag höher, erhalten Sie die Differenz.
- Die Geburtsprämie ist vom Wohnsitzland und nicht vom Beschäftigungsland zu zahlen: famiwal.be
- ein Formular E411 oder eine jährliche bzw. halbjährliche Zahlungsbescheinigung der belgischen Familienkasse,
- ein Antragsformular für Familienleistungen,
- ein Formular E401 „Antrag auf Haushaltsbescheinigung“, das von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer und von der Gemeinde auszufüllen ist,
- einen Auszug aus der Geburtsurkunde des oder der begünstigten Kinder und gegebenenfalls der Person, an die die Familienleistungen gezahlt werden sollen,
- eine Bankverbindung (Relevé d’Identité Bancaire, RIB)
- Wallonie: AVIQ
- Flandern: öffentliche Kasse FONS
- Brüssel: Famiris
Kann ich die belgische Elternzeit in Anspruch nehmen?
Kann ich mich in Frankreich und in Belgien behandeln lassen?
Mein Vertrag endet – was muss ich tun, um Arbeitslosengeld zu erhalten?
Warum erscheinen meine in Frankreich zurückgelegten Jahre nicht in meiner belgischen Übersicht?
Kann ich eine französische Invalidenrente erhalten?
- Ein Unfall oder eine Krankheit nicht beruflichen Ursprungs
- Die Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit ist um mindestens zwei Drittel (66 %) gemindert
- Am 1er Tag des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt, seit mindestens 12 Monaten sozialversichert sein (Versicherungszeiten in einem Staat der Europäischen Union werden dank europäischer Formulare berücksichtigt)
- In den 12 Kalendermonaten vor der Arbeitsunterbrechung Beiträge auf ein Entgelt von mindestens 2 030 mal dem Stunden-SMIC gezahlt haben (europäische Gehälter werden berücksichtigt), oder in den 12 Monaten vor der Arbeitsunterbrechung bzw. der Feststellung der Invalidität mindestens 600 Stunden gearbeitet haben (Arbeitsstunden in Europa werden berücksichtigt)
Kann ich beim Tod meines Ehepartners eine französische Hinterbliebenenrente erhalten?
- mindestens 55 Jahre alt sein,
- mit der verstorbenen Person verheiratet gewesen sein (eine Scheidung oder eine neue Partnerschaft nach dem Tod stehen dem nicht entgegen),
- und Ihre jährlichen Bruttoeinkünfte dürfen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten (Stand 1er Januar 2026: 25 001,60 €, wenn Sie alleine leben, 40 002,56 €, wenn Sie in einer Partnerschaft leben)
Wann kann ich in Rente gehen?
Bereich 3
Gehalt
Gibt es in Frankreich einen Mindestlohn?
Kostenlos, per E-Mail oder telefonisch
Ihr Fall ist nicht dabei?
Zwei Arbeitgeber in zwei Ländern. Ein Umzug mitten im Jahr. Eine Kündigung. Eine Rente über mehrere Systeme. Unsere Juristinnen und Juristen antworten kostenlos.