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Kann mir mein Arbeitgeber kündigen, wenn ich krankgeschrieben wird ?

Mise à jour le 07/06/2021

Der Betriebsarzt hat Sie als arbeitsunfähig erklärt 

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist oder gegebenenfalls entsprechend den Bestimmungen eines Tarifvertrags informieren, kann er die Zahlung Ihres Gehalts einstellen. Ihr Arbeitgeber kann sogar Schadensersatz von Ihnen fordern.

Diese Strafmaßnahmen können Sie ebenfalls treffen, wenn Sie nach 3 Tagen (oder bereits früher, falls Ihr Tarifvertrag dies vorsieht) keinen Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit in Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes erbracht haben, aus der auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankschreibung hervorgeht. Mit der Begründung, ihn nicht form- und fristgerecht informiert zu haben, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen jedoch in keinem Fall ohne Kündigungsfrist kündigen.

Dennoch hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihnen mit Kündigungsfrist aufgrund Ihrer Erkrankung aus folgenden Gründen zu kündigen :
  • Es stellt sich heraus, dass Ihre Erkrankung in Zukunft zu Beeinträchtigungen Ihrer Arbeitsbeziehung führen wird,
  • Ihre Erkrankung führt definitiv zu einer Minderung Ihrer Leistungsfähigkeit, die die Betriebsabläufe stören oder eine erhebliche finanzielle Belastung für Ihren Arbeitgeber darstellen wird.

Beispiel : Die Erkrankung eines Angestellten kann eine verringerte Produktivität des Betriebes mit sich bringen und so zu einem Umsatzrückgang führen.

Ihr Arbeitgeber muss die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter, die Ursache Ihrer Erkrankung und die Anzahl der von Ihnen zu betreuenden Personen berücksichtigen.

Der Betriebsarzt hat Sie für Ihre vorherige Beschäftigung abreitsunfähig erklärt

Sobald definitiv feststeht, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessern wird, hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit Ihnen zu kündigen, wenn Ihre Abwesenheit eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufes zur Folge hat. Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit prüfen, Sie unter Änderung Ihrer Arbeitsbedingungen auf eine andere Stelle zu versetzen.

Bei wiederholter Krankheitsbedingter Abwenseheit 

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen mit Kündigungsfrist kündigen, allerdings nur, wenn Sie ihn wiederholt nicht form- und fristgerecht von Ihrer Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt haben.

Dennoch hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihnen mit Kündigungsfrist aufgrund Ihrer Erkrankung zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass
  • Ihre Erkrankung in Zukunft zu Beeinträchtigungen Ihrer Arbeitsbeziehung führen wird
  • Ihre Abwesenheit die Betriebsabläufe stören oder eine erhebliche finanzielle Belastung für Ihren Arbeitgeber darstellen wird.

Beispiel : Die Erkrankung eines Angestellten kann eine verringerte Produktivität des Betriebes mit sich bringen und so zu einem Umsatzrückgang führen.

Ihr Arbeitgeber muss die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter, die Ursache Ihrer Erkrankung und die Anzahl der von Ihnen zu betreuenden Personen berücksichtigen.

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