Sie befinden sich in dieser Situation, wenn:
- Sie vorübergehend arbeitslos sind aus technischen oder konjunkturellen Gründen, die nicht in der Verantwortung Ihres Unternehmens liegen (Kurzarbeitergeld),
- Sie vorübergehend arbeitslos sind aufgrund von Witterungseinflüssen (Saison-Kurzarbeitergeld),
- Ihr Gehalt während eines Insolvenzverfahrens nicht gezahlt wurde (Insolvenzgeld),
- Sie langzeiterkrankt sind und Ihr Anspruch bei der Krankenkasse endet, Sie aber weiterhin bei Ihrem deutschen Arbeitgeber angestellt sind.
In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld in DEUTSCHLAND.
Kurtzarbeitergeld
Im Falle von konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit können Sie Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, um den Verdienstausfall auszugleichen. Für Arbeitnehmer beträgt es 60 % des vorherigen Nettogehalts und 67 %, wenn mindestens ein Kind zu versorgen ist.
Saison-Kuzrtarbeitergeld
Arbeitnehmer in Branchen, die witterungsbedingt beeinträchtigt sind (z. B. Baugewerbe) können bei arbeitspausenbedingtem Ausfall eine Saison-Kurzarbeitergeld-Leistung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Insolvenzgeld
Im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zahlt die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag eine Insolvenzgeld-Leistung als Ausgleich für verdienstausfallbedingte Verluste. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor ein Insolvenzverfahren beim Gericht beantragt wurde. Die Lohnfortzahlung im Falle der Unternehmensinsolvenz deckt die letzten drei Monate vor Feststellung der Insolvenz ab.
Aussteuerung
Im Falle einer langen Krankheit, wenn die Ansprüche auf Krankentagegeld erschöpft sind, können Sie spezielle Leistungen von der Agentur für Arbeit im Rahmen der Regelung zur nahtlosen Weitergewährung sozialer Unterstützung (Nahtlosigkeitsregelung, § 125 SGB III) erhalten.