Die G-Bewilligung ist eine Grenzgenehmigung, die von den kantonalen Behörden der Schweiz ausgestellt wird. Sie bestätigt, dass ihr Inhaber berechtigt ist, eine berufliche Tätigkeit in der Schweiz auszuüben, während er seinen Wohnsitz in einem anderen Grenzstaat beibehält. Seit einigen Jahren wird dieses Dokument in Form einer biometrischen Karte ausgestellt.
Bedingungen für die Erteilung
Um für die G-Bewilligung berechtigt zu sein, müssen Sie grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen bei einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen beschäftigt sein, was den Besitz eines Arbeitsvertrags oder zumindest einer Einstellungszusage (Arbeitszusage) voraussetzt.
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der EFTA haben;
- Wöchentliche Rückkehr: Es ist zwingend erforderlich, mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnsitz zurückzukehren.
Achtung: Je nach Kanton können zusätzliche Bedingungen verlangt werden. Um die jeweiligen kantonalen Besonderheiten zu kennen, wird empfohlen, sich an die zuständige kantonale Behörde für Migration und Beschäftigung des betreffenden Kantons zu wenden. Die Liste der Behörden finden Sie unter folgendem Link: Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Darüber hinaus sind Erwerbstätigkeiten mit einer Dauer von höchstens drei Monaten pro Kalenderjahr nicht bewilligungspflichtig. Sie unterliegen dem Online-Meldeverfahren: Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit.
Verfahren
Der Antrag auf Arbeitsbewilligung muss vor Beginn der Tätigkeit bei dem Kanton eingereicht werden, in dem diese ausgeübt wird. Dabei ist zu beachten, dass jeder Kanton zusätzliche spezifische Unterlagen verlangen kann.
Als Richtwert werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
- Eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
- Ein aktuelles Passfoto
- Eine Wohnsitzbestätigung aus dem Ausland, nicht älter als 3 Monate
- Das ausgefüllte und unterschriebene kantonale Antragsformular
- Eine Arbeitgeberbestätigung oder eine aktuelle Kopie des Arbeitsvertrags
Achtung: Je nach persönlicher Situation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Beispielsweise muss ein Lehrling, der im Kanton Genf arbeiten möchte, unter anderem eine Kopie seines Lehrvertrags sowie Nachweise über seine finanziellen Mittel vorlegen.
Da die Anforderungen von Kanton zu Kanton variieren können, wird empfohlen, sich an die zuständige kantonale Behörde für Migration und Beschäftigung zu wenden, um aktuelle und genaue Informationen zu erhalten. Die Liste der kantonalen Behörden finden Sie unter folgendem Link: Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden.
Dauer der G-Bewilligung
Diese Bewilligung wird entsprechend der Dauer Ihres Arbeitsvertrags erteilt und folgt den folgenden Regeln:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag oder Vertrag von mehr als einem Jahr: Die Bewilligung ist fünf Jahre gültig.
- Vertrag von mehr als drei Monaten und höchstens einem Jahr: Die Gültigkeit der Bewilligung entspricht der Dauer des Arbeitsvertrags.
In der Regel ist eine Verlängerung der Bewilligung möglich. Dafür müssen entsprechende Schritte unternommen werden. Vor Ablauf Ihrer Grenzgenehmigung wird Ihr Arbeitgeber in der Regel über die Gültigkeit informiert, damit er Sie über die notwendigen Verlängerungsschritte unterrichten kann. Diese Verfahren können jedoch je nach Kanton variieren und müssen im Einzelfall überprüft werden.
Da diese Bewilligung an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden ist, sind Sie verpflichtet, jede Änderung Ihrer beruflichen oder persönlichen Situation unverzüglich zu melden, insbesondere:
- Ein Wechsel des Arbeitgebers;
- Jede Änderung Ihres Zivilstands, Ihrer persönlichen Daten oder Ihrer Adresse im Ausland;
- Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.