Nach Stellung des Rentenantrags bei Ihrer zuständigen Kasse in Frankreich, berechnen die französischen und deutschen Versicherungsträger selbst die Höhe der Ihnen zustehenden Rente.
Ermittlung der französichen Rente
Die Kasse Ihres Wohnorts berechnet und vergleicht :
Ihre ”nationale Rente”, d.h. die Rente, bei der ausschließlich die in Frankreich abgeleisteten Arbeitszeiten berücksichtigt werden, und den Teil, den Sie für Ihre “Gemeinschaftsrente” zu zahlen hätten, d.h. für die Rente, bei der Ihre in den verschiedenen Staaten des Europäischen Wirtschafsraums abgeleisteten Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden.
Sie wird dann den für Sie günstigsten Betrag ermitteln, d.h. den höchsten der beiden Beträge.
Ermittlung der deutschen Rente
Die Pension besteht aus drei Faktoren :
Der monatliche Rentenbetrag ergibt sich aus einer Formel mit folgenden Größen :
- die Persönlichen Entgeltpunkte (PEP) : sie werden mit dem Zugansfaktor multipliziert (1 bei einem Abgang in den Ruhestand im 65. Lebensjahr, < 1 bei einem vorgezogenen Ruhestand, und > 1 bei einem Abgang in den Ruhestand nach dem 65. Lebensjahr)
- der Rentenartfaktor (RAF) : 1 bei einer Altersrente, 1 bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, 0,5 bei einer halben Erwerbsminderungsrente, 0,55 bei einer Witwen-Witterwerrente…
- und der aktuelle Rentenwert (AR) : es handelt sich um den Betrag, den ein Versicherter mit einem Durchschnittseinkommen für ein Jahr Beitragszahlung erhält.
Monatlicher Rentenbetrag : PEP X RFA X AR
Ihre Altersversicherungskasse legt eine theoretische Altersrente fest. Sie wird kalkuliert, als ob Sie nur in Deutschland berufstätig waren.
Dann wird eine proportionale Altersrente kalkuliert: sie wird bestimmt, indem man die theoretische Altersrente proportional kalkuliert (Dauer der deutschen Bezugsjahre / Dauer der Bezugsjahre in Europa).
Die deutsche Altersversicherungskasse vergleicht die Höhe der deutschen Altersrente mit der proportionalen Rente und zahlt den höchsten Betrag. Wenn Sie ausführlichere Informationen benötigen, wenden sie sich bitte an die Eures-Berater und Ihre deutsche Altersversicherungskasse.
Es gibt weder eine Mindestrente noch eine Höchstrente. Die deutsche Rentenkasse muss auch jene Sozialbeiträge berücksichtigen, die in den fünfzehn Bezugsjahren vor der Pensionierung des Arbeitnehmers ausgezahlt wurden.
Ihre Rente wird alljährlich zum 1. Juli entsprechend dem Lebensstandard angepasst, d.h. entsprechend den deutschen Gehältern, und entsprechend der Anzahl der Rentner in Deutschland im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten, die Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung in Deutschland zahlen.
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer deutschen Rentenkasse einen Versicherungsverlauf anzufordern.
Um Ihre Fragen zum Thema « Rente » zu beantworten, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Sozialversicherung eine Hotline eingerichtet: Tel. : 0049 / 1805 9966 01, montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Wenn Ihr Versicherungsperiode in Deutschlandweniger als 1 Jahr ist
Sie haben keinen Anspruch auf die deutsche Rente, aber diese Versicherungsperiode wird für die Berechnung der Beiträge von Ihrer französischen Rente berücksichtigt sein.