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Sie haben einen Minijob

Mise à jour le 23/06/2026

Definition

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen auf maximal 603 Euro begrenzt ist.

Im Gegensatz zu einem regulären Arbeitsverhältnis ist der Minijobber selbst nahezu von allen Abgaben befreit. Es ist der Arbeitgeber, der den Großteil der Kosten übernimmt – und zwar zusätzlich zum vereinbarten Lohn, nicht durch Abzüge davon.

Der Arbeitgeber zahlt auf den Bruttolohn des Minijobbers folgende Abgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer sowie weitere kleinere Beiträge für Unfallversicherung und die Umlageversicherungen U1/U2. Insgesamt belaufen sich diese Abgaben auf etwa 31 bis 33 % des Bruttolohns.

Der Arbeitnehmer zahlt grundsätzlich fast nichts. Weder Einkommensteuer noch Krankenversicherungsbeiträge werden vom Lohn abgezogen. Einzige Ausnahme ist die Rentenversicherung: Der Minijobber zahlt eine kleine Aufstockung, um den vollen Beitragssatz von 18,6 % zu erreichen. Wer das vermeiden möchte, kann sich durch einen formlosen Antrag beim Arbeitgeber von dieser Pflicht befreien lassen (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht).

Alle Meldungen und Zahlungen laufen über die zentrale Minijob-Zentrale, die von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verwaltet wird. Der Arbeitgeber muss den Minijobber innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn dort anmelden. Eine eigene Krankenversicherung muss der Minijobber selbst nachweisen entweder als Familienversicherter, Student oder über einen anderen Arbeitsvertrag.

Minijobs im Privathaushalt ein Sonderfall

Wer eine Haushaltshilfe, eine Kinderbetreuung oder eine Pflegeperson beschäftigt, profitiert von einem eigenen Regelwerk: dem haushaltsnahen Minijob. Die Grundprinzipien bleiben dieselben gleicher Verdienstrahmen, gleiche Befreiungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer doch die Abgabelast für den privaten Arbeitgeber ist deutlich geringer.

Statt der üblichen 13 % zahlt der Privathaushalt nur 5 % zur Krankenversicherung und statt 15 % lediglich 5 % zur Rentenversicherung. Zusammen mit der Pauschalsteuer und der Unfallversicherung ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 14 % also etwa halb so viel wie im gewerblichen Bereich.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Auch wenn Sie „nur“ einen Minijob ausüben, haben Sie vollwertige Arbeitnehmerrechte. Dazu gehören:

  • Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
  • Anspruch auf bezahlten Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen

Rente und Minijob

Als Rentner können Sie einen Minijob annehmen, ohne Einfluss auf ihre Rente. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze komplett weggefallen, und zwar sowohl für reguläre Altersrentner als auch für Frührentner (vorgezogene Altersrente). Sie können in Ihrem Minijob also dazuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung Ihrer Rentenbezüge kommt.

Als Rentner in einem Minijob sind Sie rentenversicherungsfrei, können sich aber freiwillig für die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen entscheiden, um Ihre Rentenansprüche zu steigern

Besteuerung

Die Lohnsteuer kann durch den Arbeitgeber pauschal mit 2 % abgeführt werden. Achtung: Bei einer Pauschalversteuerung müssen die Einkünfte aus dem Minijob in Deutschland nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Falls Sie jedoch in Frankreich steuerpflichtig sind, müssen Sie dieses Einkommen zusammen mit Ihren übrigen französischen Einkünften in Frankreich deklarieren. Das liegt daran, dass das französische Recht das System der Minijobs nicht kennt.

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