Europa
ENIC · NARIC
Stand 2026
In jedem europäischen Land gibt es eine Stelle, die Auskunft über die Anerkennung ausländischer Diplome gibt: das nationale ENIC-NARIC-Zentrum. Die Zentren sind vernetzt, aber sie sind nicht gleich mächtig. Manche entscheiden verbindlich, andere geben nur ein Gutachten ab. Wer das nicht weiß, erwartet vom falschen Zentrum eine Entscheidung, die es gar nicht treffen darf.
2 NetzeENIC beim Europarat, NARIC bei der EU
54 / 34Vertragsparteien im ENIC, Mitglieder im NARIC
1 Zentrum je LandIhre Anlaufstelle ist die des Studienlandes
Das Wichtigste
- Zwei Netze, eine Adresse. Das ENIC-Netz geht auf die Lissabon-Konvention des Europarats zurück und zählt heute 54 Vertragsparteien; das NARIC-Netz ist das EU-Netz mit 34 Mitgliedern. In der Praxis ist es in jedem Land dieselbe Stelle.
- Fragen Sie das Zentrum des Landes, in dem Sie studieren oder arbeiten wollen — nicht das Ihres Herkunftslandes. Das ist der häufigste Irrtum.
- Die Befugnisse unterscheiden sich erheblich. In Belgien und Luxemburg kann die zuständige Stelle eine förmliche Äquivalenz oder Eintragung aussprechen. In Frankreich und Deutschland gibt das Zentrum ein Gutachten ab — die Entscheidung trifft die Hochschule oder eine Fachbehörde.
- Alle Zentren sind zur Information verpflichtet. Die Lissabon-Konvention verlangt, dass sie verlässliche Auskunft über das eigene und über ausländische Bildungssysteme geben. Diese Auskunft ist kostenlos — die Bescheinigungen sind es nicht.
- Kein Zentrum verleiht ein Diplom und keines eröffnet den Zugang zu einem reglementierten Beruf.
Die vier Zentren der Großregion
| Land | Zuständige Stelle | Was sie tut |
|---|---|---|
| Frankreich | ENIC-NARIC France, bei France Éducation international | Bescheinigungen der Vergleichbarkeit — Gutachten, keine Gleichstellung |
| Deutschland | ZAB der Kultusministerkonferenz, Bonn | anabin-Datenbank und kostenpflichtige Zeugnisbewertung |
| Belgien (FWB) | Service des équivalences und akademische Anerkennung | Kann eine verbindliche Äquivalenz feststellen |
| Luxemburg | MENJE und Ministerium für Hochschulbildung | Anerkennung des Sekundarabschlusses, Eintragung ins registre des titres |
«Das Zentrum hat mir nichts anerkannt» ist oft kein Fehler des Zentrums. In Frankreich und Deutschland darf es Ihnen nichts anerkennen — es darf Ihnen sagen, welchem Niveau Ihr Diplom vergleichbar ist. Die Entscheidung, die Sie suchen, trifft die Hochschule, der Arbeitgeber oder die Fachbehörde. Fragen Sie also zuerst dort, welches Dokument sie verlangen.
So gehen Sie vor
Richtig
1. Ziel klärenStudium, Beruf oder Bewerbung — jedes Ziel hat ein anderes Verfahren.
2. Die verlangende Stelle fragenHochschule, Arbeitgeber oder Behörde sagt, welches Dokument sie akzeptiert.
3. Dann beim Zentrum beantragenGenau das Dokument, das gefordert wurde — nicht mehr.
Falsch
Beim Zentrum des Herkunftslands anfragenZuständig ist das Zentrum des Ziellandes.
Auf Verdacht eine Bescheinigung kaufenGebühr und Monate für ein Papier, das niemand verlangt hat.
Eine Gleichstellung erwartenDie gibt es in Frankreich und Deutschland nicht.
Die Anlaufstellen
- enic-naric.netDas Verzeichnis aller nationalen Zentren
- france-education-international.frENIC-NARIC France
- kmk.org/zabDie ZAB in Bonn
- equivalences.cfwb.beDie belgische Stelle der Föderation Wallonie-Brüssel
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