Aufenthaltstitel in Luxemburg: Was sich ab dem 1. Oktober 2026 ändert
Lesezeit: 2 Min.
⏱ Lesezeit: 2 Minuten
Sie sind Staatsangehörige(r) eines Drittstaats außerhalb der Europäischen Union und möchten sich für mehr als 90 Tage in Luxemburg niederlassen? Ab dem 1. Oktober 2026 gilt ein neues Verfahren für Ihren ersten Aufenthaltstitel in Luxemburg.
Die wichtigste Neuerung: Die vorläufige Aufenthaltserlaubnis (AST – „autorisation de séjour temporaire“), die vor der Einreise ausgestellt wurde, wird durch ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D) ersetzt. Damit wird das luxemburgische Verfahren an die europäischen Vorschriften angeglichen.
Vor der Ankunft: der Antrag auf ein Visum D
Drittstaatsangehörige müssen ihren Antrag auf ein Visum D persönlich bei der luxemburgischen Botschaft in ihrem Wohnsitzland stellen. Verfügt Luxemburg in dem betreffenden Land über keine diplomatische Vertretung, kann der Antrag bei der zuständigen belgischen Botschaft eingereicht werden.
Nach der Ankunft: Ankunftserklärung und Aufenthaltstitel
Das Visum D ist bis zu 6 Monate gültig, wird in der gesamten Europäischen Union anerkannt und erlaubt es seinem Inhaber, sich ab der Ankunft in Luxemburg im Schengen-Raum zu bewegen, ohne die Ausstellung des Aufenthaltstitels abwarten zu müssen.
Nach der Ankunft in Luxemburg muss die betreffende Person innerhalb von 3 Tagen bei ihrer Wohnsitzgemeinde eine Ankunftserklärung („déclaration d’arrivée“) abgeben. Anschließend stellt sie ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der Generaldirektion für Einwanderung („Direction générale de l’immigration“).
