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Selbstständig in Luxemburg – wenn Sie in Deutschland wohnen

Mise à jour le 03/09/2026

Selbstständig im Nachbarland · Luxemburg

Sie wohnen in Deutschland und möchten sich in Luxemburg selbstständig machen? Das ist möglich — aber vier Dinge unterscheiden sich grundlegend von einer Gründung in Deutschland: die Niederlassungsgenehmigung, die Beiträge, die Besteuerung und das Arbeitslosengeld.

Geprüft am 1. September 2026

Das Wesentliche

  • Sie brauchen fast immer eine Niederlassungsgenehmigung: 50 € Gebühr, Entscheidung binnen 3 Monaten, Schweigen gilt als Zustimmung.
  • Verlangt wird eine angemessene Betriebsstätte in Luxemburg und die laufende Geschäftsführung durch physische Anwesenheit — eine bloße Adresse genügt nicht.
  • Sie sind beim CCSS versichert, nicht in Deutschland, und tragen Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberanteil selbst.
  • Steuerlich gilt: Gewinne der luxemburgischen Betriebsstätte werden in Luxemburg besteuert und in Deutschland freigestellt — mit Progressionsvorbehalt.
  • Achtung beim Arbeitslosengeld: Die ADEM-Regelung für ehemals selbstständige Grenzgänger nennt 15 Wohnsitzländer — Deutschland ist nicht darunter.
Zuerst prüfen: Sind Sie in Deutschland angestellt? Wenn Sie in Deutschland eine Beschäftigung ausüben und in Luxemburg selbstständig werden, gilt nach Art. 13 Abs. 3 VO 883/2004 für alle Tätigkeiten das deutsche Recht. Dann werden Ihre luxemburgischen Einkünfte in Deutschland verbeitragt — und der größte Teil dieser Seite betrifft Sie nicht. Melden Sie die Mehrfachtätigkeit im Wohnstaat und lassen Sie sich die A1-Bescheinigung ausstellen.

1. Die Niederlassungsgenehmigung

Eine vorherige autorisation d’établissement ist für handwerkliche und industrielle Tätigkeiten, für kommerzielle Tätigkeiten und für bestimmte freie Berufe erforderlich. Ihr Wohnsitz in Deutschland ist dabei kein Hindernis — entscheidend ist die Niederlassung des Betriebs in Luxemburg.

Schritt 1. Prüfen Sie auf guichet.public.lu, ob Ihre Tätigkeit genehmigungspflichtig ist.
Schritt 2. Lassen Sie Ihre deutschen Abschlüsse anerkennen: Hochschulabschlüsse über das Ministerium für Hochschulwesen und Forschung, Abschlüsse der Sekundar- und Berufsbildung über das MENEJ.
Schritt 3. Stellen Sie den Antrag über MyGuichet.lu (LuxTrust-Zertifikat erforderlich). Gebühr: 50 €.
Schritt 4. Die Entscheidung ergeht binnen 3 Monaten nach vollständigen Unterlagen; bleibt sie aus, gilt die Genehmigung als stillschweigend erteilt.
Der Punkt, an dem Anträge scheitern. Verlangt werden eine „der Art und dem Umfang der Tätigkeit angemessene materielle Betriebsstätte“ und die laufende Geschäftsführung durch physische Anwesenheit im Betrieb. Wer von Trier oder Saarbrücken aus arbeiten und in Luxemburg nur eine Adresse unterhalten will, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Planen Sie ein echtes Büro, eine Werkstatt oder einen Laden ein.

2. Sozialversicherung: Sie zahlen in Luxemburg

Wer ausschließlich in Luxemburg selbstständig ist, unterliegt dem luxemburgischen Sozialversicherungsrecht (Art. 11 Abs. 3 Buchst. a VO 883/2004) und meldet sich beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) an. Als Selbstständiger tragen Sie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil selbst.

ZweigBeitragssatz 2026
Krankenversicherung (Sachleistungen)5,60 %
Krankenversicherung (Geldleistungen)0,50 %
Pflegeversicherung1,40 % (ohne Beitragsbemessungsgrenze)
Rentenversicherung17 %
Unfallversicherung0,65 %, multipliziert mit dem Bonus-Malus-Faktor
Arbeitsmedizin0,14 %

Stand 01.09.2026 — CCSS, „Paramètres sociaux“. Die CCSS-Tabelle weist keine gesonderte Spalte für Selbstständige aus; lassen Sie sich Ihren persönlichen Satz vom CCSS bestätigen.

Bemessungsgrundlage. Die monatliche Beitragsgrundlage darf den sozialen Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer nicht unterschreiten — 2.771,33 € im Jahr 2026 — und jährlich das Fünffache davon nicht überschreiten, also 13.856,63 € monatlich. Für die Pflegeversicherung gibt es weder Unter- noch Obergrenze. Die Beiträge werden zunächst vorläufig erhoben und später anhand Ihres tatsächlichen Einkommens angepasst.

Mutualité des employeurs. Für Selbstständige ist der Beitritt freiwillig; er sichert eine Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit. Der Antrag muss vor dem 1. Januar des betreffenden Jahres gestellt werden — versäumen Sie diese Frist, gilt der Schutz erst ein Jahr später.

Krankenversorgung in Deutschland

Sie sind in Luxemburg versichert, wohnen aber in Deutschland: Die CNS stellt Ihnen das Dokument S1 aus, mit dem Sie sich beim Krankenversicherungsträger Ihres Wohnorts eintragen lassen. Die Behandlung in Deutschland erfolgt dann nach deutschen Regeln, zulasten der luxemburgischen Versicherung. Auch Ihre Familienangehörigen werden über diesen Weg erfasst. Die genaue Abwicklung auf deutscher Seite klären Sie am besten direkt mit der DVKA.

3. Steuern: Freistellung mit Progressionsvorbehalt

Maßgeblich ist das deutsch-luxemburgische Doppelbesteuerungsabkommen vom 23. April 2012, geändert durch das Protokoll vom 6. Juli 2023 (anwendbar ab 1. Januar 2024).

Eine Besonderheit vorweg: Das Abkommen enthält keinen eigenen Artikel für selbstständige Arbeit. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit fallen daher unter Art. 7 (Unternehmensgewinne): „Die Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus.“

Ihre SituationWo wird besteuert?
Betriebsstätte in LuxemburgLuxemburg, für die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne
Keine Betriebsstätte in LuxemburgDeutschland

DBA vom 23.04.2012, Art. 7 — Stand 01.09.2026.

Und in Deutschland? Art. 22 Abs. 1 Buchst. a des Abkommens nimmt die luxemburgischen Einkünfte von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer aus: Freistellung, wobei die freigestellten Einkünfte den deutschen Steuersatz beeinflussen (Progressionsvorbehalt). Buchstabe e enthält eine Rückfallklausel: Die Freistellung gilt nicht, wenn Luxemburg das Abkommen so anwendet, dass die Einkünfte dort steuerfrei bleiben.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zur französischen Seite dieser Rubrik: Dort arbeitet die Konvention mit einem Steueranrechnungsverfahren, hier mit einer Freistellung. Übertragen Sie also keine Faustregeln von einem Korridor auf den anderen.

Keine Grenzgängerregelung für Selbstständige. Das Abkommen kennt Sonderregelungen für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit gibt es keine vergleichbare Grenzgängerregelung.

Erklärungen. In Luxemburg geben Sie die Einkommensteuererklärung Modell 100 ab, für den Gewerbeertrag zusätzlich das Formular 110. In Deutschland erklären Sie Ihre ausländischen Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht; welche Anlage dafür vorgesehen ist und wie sich der Progressionsvorbehalt konkret auswirkt, klären Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.

4. Umsatzsteuer

Die Anfangserklärung ist binnen 15 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit bei der luxemburgischen Steuerverwaltung (AED) einzureichen — bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen bereits vorher. Sie erhalten eine Nummer im Format „LU“ + 8 Ziffern.

Die luxemburgische Kleinunternehmerregelung gilt bis zu einem Jahresumsatz von 50.000 € ohne Steuer. Seit 2025 kann ein in Luxemburg ansässiges Kleinunternehmen die Befreiung auch in anderen Mitgliedstaaten nutzen — Voraussetzung: unionsweiter Jahresumsatz höchstens 100.000 €, vorherige Anzeige bei der AED, Identifikationsnummer mit dem Suffix „EX“ und vierteljährliche Umsatzmeldungen (30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar). Wird die Grenze überschritten, ist das binnen 15 Arbeitstagen zu melden.

5. Arbeitslosengeld: hier weicht Ihre Lage von der französischen ab

Deutschland steht nicht auf der ADEM-Liste. Die ADEM gewährt ehemals selbstständigen Grenzgängern Arbeitslosengeld, wenn sie in einem von 15 aufgeführten Ländern wohnen — genannt sind Belgien, Bulgarien, Zypern, Estland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Frankreich, Island, Italien, Kroatien, Malta, die Niederlande, Norwegen und das Vereinigte Königreich. Deutschland ist dort nicht aufgeführt. Die ADEM hält ausdrücklich fest, dass sich Betroffene aus nicht genannten Ländern an den zuständigen Träger ihres Wohnstaats wenden müssen.

Für Sie heißt das: Anders als ein in Frankreich wohnender Kollege können Sie sich nach dem Wortlaut dieser Seite nicht auf die luxemburgische Regelung stützen, sondern müssen sich an die deutschen Träger wenden. Deutschland kennt für Selbstständige das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a SGB III): mindestens 15 Stunden Tätigkeit pro Woche, eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten in den letzten 30 Monaten — und der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

Ob und wie diese Antragsversicherung greift, wenn die selbstständige Tätigkeit in Luxemburg ausgeübt wird und Sie dort sozialversichert sind, ist eine Frage des Einzelfalls. Klären Sie sie vor Aufnahme der Tätigkeit mit der Bundesagentur für Arbeit oder der DVKA — nicht danach.

6. Berufskammern

Je nach Tätigkeit sind die Chambre de Commerce oder die Chambre des Métiers Ihre Ansprechpartner; die Chambre des Métiers führt für das Handwerk ein eigenes Anmeldeformular. Umfang und Kosten einer Mitgliedschaft erfragen Sie am besten direkt bei der jeweiligen Kammer.

Häufige Fragen

Genügt eine Geschäftsadresse in Luxemburg?

Nein. Verlangt werden eine der Tätigkeit angemessene materielle Betriebsstätte und die laufende Geschäftsführung durch physische Anwesenheit. Eine reine Domiziladresse erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Ich bin in Deutschland angestellt und möchte in Luxemburg selbstständig werden.

Dann gilt für alle Ihre Tätigkeiten das deutsche Recht (Art. 13 Abs. 3 VO 883/2004): Ihre luxemburgischen Einkünfte werden in Deutschland verbeitragt, nicht beim CCSS. Melden Sie die Mehrfachtätigkeit im Wohnstaat und lassen Sie sich die A1-Bescheinigung ausstellen.

Werden meine luxemburgischen Gewinne in Deutschland noch einmal besteuert?

Nein. Gewinne einer luxemburgischen Betriebsstätte werden nach Art. 22 Abs. 1 Buchst. a des Abkommens in Deutschland freigestellt. Sie können aber den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte erhöhen (Progressionsvorbehalt). Eine Rückfallklausel greift, wenn Luxemburg die Einkünfte seinerseits freistellt.

Habe ich Anspruch auf luxemburgisches Arbeitslosengeld?

Die ADEM-Seite für ehemals selbstständige Grenzgänger nennt 15 Wohnsitzländer, Deutschland gehört nicht dazu. Wenden Sie sich an die deutschen Träger und prüfen Sie frühzeitig die freiwillige Antragsversicherung nach § 28a SGB III.

Wie werde ich in Deutschland ärztlich versorgt?

Über das Dokument S1, das Ihnen die CNS ausstellt und das Sie beim Krankenversicherungsträger an Ihrem Wohnort einreichen. Ihre Familienangehörigen werden dabei berücksichtigt.

Am 01.09.2026 geprüfte amtliche Quellen: guichet.public.lu (Niederlassungsgenehmigung) · guichet.public.lu (Berufszugang, Diplomanerkennung) · guichet.public.lu (CCSS-Anmeldung) · CCSS (Beitragssätze und Werte 2026) · CCSS (Bemessungsgrundlage) · BMF (DBA Deutschland–Luxemburg) · Koordinierter Abkommenstext (Art. 7 und 22) · guichet.public.lu (Umsatzsteuer) · guichet.public.lu (grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung) · ADEM (selbstständige Grenzgänger) · Bundesagentur für Arbeit (§ 28a SGB III) · VO (EG) 883/2004. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung.

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