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Insolvenz des Arbeitgebers in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Insolvenz des Arbeitgebers in Luxemburg

Ihr Arbeitgeber in Luxemburg ist insolvent (faillite)? Was Sie erhalten, die Schritte und Ihre Rechte als Grenzgänger.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Die Insolvenz (faillite) beendet Ihren Arbeitsvertrag sofort.
  • Die ADEM zahlt das Gehalt des Insolvenzmonats, das des Folgemonats und eine Entschädigung von 50 % der Kündigungsfrist.
  • Sie müssen binnen 6 Monaten eine Forderungsanmeldung beim Gericht einreichen.
  • Die Löhne der letzten 6 Monate sind bevorrechtigt und bis zu 6× dem sozialen Mindestlohn garantiert.
  • Grenzgänger: Ihr Arbeitslosengeld läuft über die Agentur für Arbeit, nicht die ADEM.
6 Monate
Für die Forderungsanmeldung
6× SSM
Garantierte Löhne (Beschäftigungsfonds)
50 %
Entschädigung auf die Kündigungsfrist

Was bei der Insolvenz passiert

Kann der Arbeitgeber seine Schulden nicht mehr begleichen und hat keinen Kredit mehr, erklärt das Gericht die Insolvenz. Ein Insolvenzverwalter (curateur) wird bestellt, um das Vermögen zu verwerten und den Erlös unter den Gläubigern zu verteilen. Ihr Arbeitsvertrag endet sofort, und Sie werden selbst zum Gläubiger für Ihre unbezahlten Löhne.

Gut zu wissenDer unbezahlte Arbeitnehmer kann wie jeder Gläubiger selbst die Eröffnung der Insolvenz beantragen, wenn er die Zahlungseinstellung nachweist. Den Status einer Gesellschaft prüfen Sie im Handelsregister (RCS) oder im Insolvenzregister (REGINSOL).

Was die ADEM zahlt

Nach Prüfung Ihrer Forderungen übernimmt die ADEM (Beschäftigungsfonds):

  • das Gehalt des Monats, in dem die Insolvenz eintritt;
  • das Gehalt des Folgemonats;
  • eine Entschädigung in Höhe von 50 % der Kündigungsfrist, auf die Sie bei einer Kündigung Anspruch gehabt hätten.

Die Summe dieser drei Beträge darf nicht übersteigen, was Sie bei einer Kündigung mit Frist erhalten hätten. Hinzu kommen — bis zu 6 Monatsgehältern — die noch geschuldeten Lohnforderungen.

Die Forderungsanmeldung

⚠ Binnen 6 Monaten einzureichen — sonst verlieren Sie Ihre RechteRichten Sie eine schriftliche Forderungsanmeldung (möglichst in zwei Ausfertigungen) an die Geschäftsstelle des Bezirksgerichts, das die Insolvenz erklärt hat, binnen 6 Monaten nach dem Urteil. Sie muss enthalten: Ihre Angaben, die insolvente Gesellschaft, Höhe und Grund der Beträge, Ihre Bankverbindung, den Vermerk „Ich versichere, dass die vorliegende Forderung aufrichtig und wahr ist“ und Ihre Unterschrift.

Einen Vorschuss bei der ADEM beantragen

Ohne auf den Insolvenzverwalter zu wartenAb der Einreichung Ihrer Forderungsanmeldung können Sie bei der ADEM einen Vorschuss auf Ihre unbezahlten Löhne beantragen, sofern der geschuldete Betrag mindestens der Hälfte des durchschnittlichen Gehalts der letzten 3 Monate entspricht. Der Vorschuss darf 75 % der Obergrenze (6× sozialer Mindestlohn) nicht überschreiten.

Ihre Forderungen sind bevorrechtigt

Die Löhne der letzten 6 Monate und die Auflösungsentschädigungen sind bevorrechtigte Forderungen: vorrangig vor anderen Schulden bezahlt. Der Beschäftigungsfonds garantiert sie bis zu 6× dem sozialen Mindestlohn, wenn das Unternehmen nicht binnen 10 Tagen nach dem Urteil zahlt. Über dieser Grenze bleiben die Löhne vorrangig, sind aber nicht mehr garantiert; eine Schuld von mehr als 6 Monaten wird wie eine gewöhnliche Schuld behandelt (zuletzt zurückgezahlt).

Grenzgänger: und das Arbeitslosengeld?

⚠ Es ist die Agentur für Arbeit, nicht die ADEMBei einer Insolvenz können Sie Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Als in Deutschland wohnender Grenzgänger ist jedoch die Agentur für Arbeit (nicht die ADEM) für Ihr Arbeitslosengeld zuständig. Siehe unsere Seite Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger.

Häufige Fragen

Was erhält ein Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers in Luxemburg?
Das Gehalt des Insolvenzmonats, des Folgemonats und eine Entschädigung von 50 % der Kündigungsfrist (von der ADEM), plus die unbezahlten Löhne bis zu 6 Monaten, insgesamt gedeckelt.
Wie melde ich meine Forderung an?
Schriftlich, in zwei Ausfertigungen, bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts, das die Insolvenz erklärt hat, binnen 6 Monaten nach dem Urteil, mit dem Vermerk, dass die Forderung aufrichtig und wahr ist, und Ihrer Unterschrift.
Bekomme ich nach der Insolvenz Arbeitslosengeld?
Ja, unter Bedingungen. Als in Deutschland wohnender Grenzgänger wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit, nicht an die ADEM.
Kann ich schnell bezahlt werden?
Ja: Ab Einreichung Ihrer Forderungsanmeldung können Sie einen Vorschuss bei der ADEM beantragen (bis zu 75 % der Obergrenze von 6× dem sozialen Mindestlohn), ohne auf den Insolvenzverwalter zu warten.

Arbeitgeber insolvent? Unsere Juristen sichern Ihre Forderungsanmeldung und Ihre Rechte.

Meine Frage stellen

Siehe auch: die Arbeitslosenversicherung und das Arbeitsrecht in Luxemburg.

Rechtsgrundlage: Code de commerce, Buch III (Insolvenz, Vergleich, Zahlungsaufschub); Code du travail — Lohngarantie durch den Beschäftigungsfonds (Art. L.126-1 ff.). Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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