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Entsendung nach Frankreich: Die Steuern
Wo wird das Gehalt Ihres nach Frankreich entsandten Arbeitnehmers besteuert? Das Abkommen zwischen Frankreich und dem Wohnsitzland sowie die 183-Tage-Regel bestimmen den Besteuerungsstaat.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Anzuwenden ist das Abkommen zwischen Frankreich (Tätigkeitsstaat) und dem Wohnsitzstaat, nicht dem Sitzstaat des Unternehmens.
- Grundsatz: Besteuerung dort, wo gearbeitet wird (Frankreich).
- Ausnahme — die 183-Tage-Regel: Besteuerung bleibt im Wohnsitzstaat bei drei kumulativen Bedingungen.
Welches Abkommen?
Für einen nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer gilt das Abkommen zwischen Frankreich (Tätigkeitsort) und dem Wohnsitzstaat — z. B. das deutsch-französische Abkommen für einen in Deutschland Ansässigen, oder das französisch-luxemburgische für einen in Luxemburg Ansässigen.
Die 183-Tage-Regel
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich in Frankreich steuerpflichtig. Er kann jedoch im Wohnsitzstaat steuerpflichtig bleiben, wenn die drei folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Aufenthalt in Frankreich höchstens 183 Tage im maßgeblichen Zeitraum;
- das Entgelt wird von einem in Frankreich nicht ansässigen Arbeitgeber gezahlt;
- das Entgelt wird nicht von einer Betriebsstätte in Frankreich getragen.