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Entsendung nach Frankreich: Die Vorabmeldung

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Entsendung · Frankreich

Entsendung nach Frankreich: Die Vorabmeldung

Jeder außerhalb Frankreichs niedergelassene Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, muss eine Vorabmeldung über SIPSI vornehmen, einen Vertreter benennen und — für bestimmte Tätigkeiten — die Kammern kontaktieren.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • Vorabmeldung der Entsendung über das Portal SIPSI, vor Beginn der Leistung.
  • Benennung eines Vertreters des Arbeitgebers in Frankreich während der gesamten Dauer.
  • Für reglementierte Tätigkeiten: Kontakt mit der Industrie- und Handelskammer (CCI) oder der Handwerkskammer (CMA).

Die Vorabmeldung (SIPSI)

Jeder außerhalb Frankreichs niedergelassene Arbeitgeber, der Arbeitnehmer vorübergehend nach Frankreich entsendet, muss vor Beginn seines Einsatzes eine Vorabmeldung an die Arbeitsaufsicht des Leistungsorts übermitteln — online über das Portal SIPSI (sipsi.travail.gouv.fr).

Das entsendende Unternehmen gibt insbesondere an:

  • die Daten des Arbeitgebers (Kontakt, Registernummer, Geschäftsführung);
  • die Identität der entsandten Arbeitnehmer und deren Entgelt;
  • Ort, Art und Dauer der Leistung;
  • die Identität des Vertreters des Arbeitgebers in Frankreich.

Reglementierte Tätigkeiten

Für bestimmte reglementierte Tätigkeiten kann eine Meldung der Dienstleistungsfreiheit erforderlich sein. Empfehlenswert ist der vorherige Kontakt mit der CCI oder der Handwerkskammer (CMA) der Region, in der die Leistung erbracht wird.

Punkt der Wachsamkeit: Ohne SIPSI-Meldung oder benannten Vertreter drohen Verwaltungsgeldbußen und — im Bausektor — die gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers. Die Meldung ist vor dem ersten Arbeitstag in Frankreich vorzunehmen.

Bereitzuhaltende Unterlagen

  • die A1-Bescheinigung für jeden entsandten Arbeitnehmer;
  • Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweis;
  • die SIPSI-Meldung und die Kontaktdaten des Vertreters in Frankreich.

Häufige Fragen

Wo wird eine Entsendung nach Frankreich gemeldet?
Über das Portal SIPSI (sipsi.travail.gouv.fr), vor Beginn der Leistung. Die Meldung geht an die Arbeitsaufsicht des Leistungsorts.
Braucht es einen Vertreter in Frankreich?
Ja. Der ausländische Arbeitgeber benennt für die gesamte Dauer einen Vertreter in Frankreich, der die Verbindung zur Arbeitsaufsicht sicherstellt.
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