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Entsendung nach Deutschland: Die Steuern
Wo wird das Gehalt Ihres nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers besteuert? Das deutsch-französische Abkommen und die 183-Tage-Regel bestimmen, ob die Besteuerung im Wohnsitzland bleibt oder nach Deutschland wechselt.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Anzuwenden ist das Abkommen zwischen dem Wohnsitzstaat und Deutschland (Tätigkeitsstaat), nicht dem Sitzstaat des Unternehmens.
- Grundsatz: Besteuerung dort, wo gearbeitet wird (Deutschland).
- Ausnahme — die 183-Tage-Regel: Besteuerung bleibt im Wohnsitzstaat bei drei kumulativen Bedingungen.
Welches Abkommen?
Für einen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer gilt das Abkommen zwischen Deutschland (Tätigkeitsort) und dem Wohnsitzstaat. Für einen in Frankreich ansässigen Arbeitnehmer ist das das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen.
Die 183-Tage-Regel
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Er kann jedoch im Wohnsitzstaat steuerpflichtig bleiben, wenn die drei folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Aufenthalt in Deutschland höchstens 183 Tage im maßgeblichen Zeitraum;
- das Entgelt wird von einem in Deutschland nicht ansässigen Arbeitgeber gezahlt;
- das Entgelt wird nicht von einer Betriebsstätte in Deutschland getragen.