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Entsendung nach Deutschland: Die Vorabmeldung

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Entsendung · Deutschland

Entsendung nach Deutschland: Die Vorabmeldung

Bevor Sie einen Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, sind mehrere Formalitäten zu erledigen: Zoll-Meldung je nach Branche, Handwerksgenehmigung, Zustellungsbevollmächtigter und bereitzuhaltende Unterlagen.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • Zoll-Meldung vor Beginn der Leistung über das Meldeportal — für die betroffenen Branchen.
  • Genehmigung der Handwerkskammer, wenn die Tätigkeit dem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) unterliegt.
  • Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten und Bereithaltung der Unterlagen.

Die Zoll-Meldung

Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet, muss die Entsendung vor Beginn der Leistung beim Zoll über das Portal meldeportal-mindestlohn.de anmelden. Diese Meldepflicht besteht für die im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und im Mindestlohngesetz (MiLoG) genannten Branchen: Baugewerbe, Personen- und Güterbeförderung/Logistik, Gastgewerbe, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft, Sicherheit, Forstwirtschaft, Messebau u. a. Ein Zustellungsbevollmächtigter ist in Deutschland zu benennen.

Die Handwerksgenehmigung (Handwerkskammer)

Fällt Ihre Tätigkeit unter die Anlage A der Handwerksordnung, ist eine Anzeige bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich. EU-/EWR-Betriebe dürfen vorübergehend und gelegentlich Leistungen erbringen, müssen aber eine Qualifikationsbescheinigung vorlegen (bzw. mindestens ein Jahr Berufsausübung in den letzten zehn Jahren nachweisen).

Punkt der Wachsamkeit: Eine fehlende Zoll-Meldung oder Handwerksanzeige kann Geldbußen und die Aussetzung der Leistung nach sich ziehen. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Gewerbe der Anlage A unterliegt — die Bearbeitungsfristen können den Beginn verzögern.

Bereitzuhaltende Unterlagen

  • die A1-Bescheinigung für jeden entsandten Arbeitnehmer;
  • Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweis;
  • Nachweis der Zoll-Meldung und ggf. die Handwerksgenehmigung.

Häufige Fragen

Wo wird eine Entsendung nach Deutschland gemeldet?
Beim Zoll über meldeportal-mindestlohn.de, vor Beginn der Leistung, für die betroffenen Branchen (Bau, Transport, Reinigung, Gastgewerbe, Fleisch, Sicherheit…). Ein Zustellungsbevollmächtigter ist zu benennen.
Braucht meine Tätigkeit eine Handwerksgenehmigung?
Ja, wenn sie unter Anlage A der Handwerksordnung fällt. Dann ist eine Anzeige bei der Handwerkskammer mit Qualifikationsnachweis erforderlich.
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