Die Besteuerung in Deutschland
Wenn Sie den Grenzgängerstatus verlieren oder die Voraussetzungen nicht erfüllen.
Wer den Grenzgängerstatus verliert oder die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, ist nach dem deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen von Rechts wegen in Deutschland steuerpflichtig.
Zunächst besteht nur eine beschränkte Steuerpflicht. Da die Steuer durch den Lohnsteuerabzug (Quellensteuer) als abgegolten gilt, sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, eine jährliche deutsche Steuererklärung abzugeben.
Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Der Grenzgänger kann einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (fiktive unbeschränkte Steuerpflicht) stellen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- mindestens 90 % der Einkünfte unterliegen der deutschen Besteuerung, oder
- die nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte übersteigen im Kalenderjahr nicht den Grundfreibetrag gemäß § 32a EStG (12 348 € im Jahr 2026, jährlich angepasst). Diese Einkünfte sind durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Finanzbehörde nachzuweisen.
Bei unbeschränkter Steuerpflicht können Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen auf Antrag berücksichtigt werden.
⚖️ Rechtsgrundlage
§ 32a EStG (Grundfreibetrag); deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen.