Steuerlicher Grenzgänger oder nicht : der Zonen-Test
Der steuerliche Grenzgängerstatus führt zur Besteuerung in Frankreich. Er hängt zunächst davon ab, wo Sie wohnen und wo Sie arbeiten.
✅ Das Prinzip
Das französisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen besteuert grundsätzlich im Tätigkeitsstaat. Ausnahme : Der steuerliche Grenzgänger wird in seinem Wohnsitzstaat (Frankreich) besteuert – sofern er die unten stehenden Zonenbedingungen erfüllt.
Die zwei einzuhaltenden Zonen
Wo Sie wohnen (Frankreich)
In einem der drei Grenz-Départements : Bas-Rhin (67), Haut-Rhin (68) oder Moselle (57).
Wo Sie arbeiten (Deutschland)
Im gesamten Saarland oder in einer deutschen Gemeinde weniger als 30 km von der Grenze (Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg).
+ zwei zeitliche Bedingungen
- Tägliche Rückkehr an den Wohnort (grundsätzlich) ;
- Arbeitstage außerhalb der Zone ≤ 45 pro Kalenderjahr (und ≤ 20 % der Gesamttage).
⚠️ Fehlt eine Bedingung
Sie werden in Deutschland besteuert. Gut zu wissen : Telearbeit zu Hause, in der Grenzzone, gilt als in der Zone ausgeübt – sie lässt den Status nicht verlieren.
⚖️ Rechtsgrundlagen
Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich-Deutschland vom 21. Juli 1959, Zusatzvereinbarung vom 20. Oktober 2001, Verständigungsvereinbarung vom 16. Februar 2006. Geprüft auf impots.gouv.fr — Stand 2026.