Arbeitserlaubnis beantragen
Sie sind Drittstaatsangehöriger, wohnen rechtmäßig in Deutschland und möchten in Luxemburg arbeiten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Der Antrag Schritt für Schritt
- Ihr Arbeitgeber lässt zuvor die Stellenmeldung bei der ADEM durchführen und erhält eine Bescheinigung.
- Sie stellen den schriftlichen Antrag bei der Direction générale de l’immigration (Ministerium für innere Angelegenheiten).
- Sie fügen die erforderlichen Unterlagen und das Original der ADEM-Bescheinigung bei.
Erforderliche Unterlagen
- vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- Kopie des in Deutschland ausgestellten Aufenthaltstitels;
- aktuelle Wohnsitz- oder Haushaltsbescheinigung;
- Lebenslauf und Kopie der Diplome/Qualifikationen;
- datierter und unterschriebener Arbeitsvertrag nach luxemburgischem Recht;
- Original der ADEM-Bescheinigung; ggf. eine Vollmacht.
⚠️ Frist
Die Entscheidung erfolgt grundsätzlich binnen maximal 3 Monaten. Bleibt eine Antwort aus, gilt der Antrag als abgelehnt. Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Arbeitsbeginn. Ohne erteilte Arbeitserlaubnis dürfen Sie die Tätigkeit in Luxemburg nicht aufnehmen.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: geändertes Gesetz vom 29.08.2008, guichet.lu (Stand 03/03/2026). Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.