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Stellenmeldung bei der ADEM

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitserlaubnis · ADEM

Stellenmeldung bei der ADEM

Bevor ein Arbeitgeber einen Drittstaatsangehörigen einstellen darf, muss er die freie Stelle bei der ADEM melden. Diese Arbeitsmarktprüfung geht dem Antrag auf Arbeitserlaubnis voraus.

So läuft die Stellenmeldung ab

  1. Der Arbeitgeber meldet die freie Stelle bei der ADEM (Agence pour le développement de l’emploi).
  2. Die ADEM hat 3 Wochen Zeit, um passende bei ihr gemeldete Bewerber vorzuschlagen.
  3. Schlägt die ADEM keinen geeigneten Kandidaten vor, stellt sie eine Bescheinigung aus, mit der der Arbeitgeber die Person seiner Wahl einstellen darf.

Gut zu wissen

Die ADEM-Bescheinigung ist ein Pflichtdokument für den späteren Antrag auf Arbeitserlaubnis. Für hochqualifizierte Arbeitnehmer (Blaue Karte EU) entfällt die Arbeitsmarktprüfung — die Stelle ist aber trotzdem zu melden.

Wie lange dauert die Arbeitsmarktprüfung?

Die ADEM verfügt über 3 Wochen. Schlägt sie keinen passenden Kandidaten vor, erteilt sie eine Bescheinigung zur freien Einstellung.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: ADEM (adem.public.lu), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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