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Brutto-Netto-Rechner Frankreich 2026: Gehalt für Grenzgänger

Mise à jour le 16/07/2026

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten für einen Arbeitgeber in Frankreich? Dann gelten für Ihr Nettogehalt andere Regeln als für Ihre Kolleginnen und Kollegen mit Wohnsitz in Frankreich. Dieser kostenlose Brutto-Netto-Rechner rechnet Ihr französisches Bruttogehalt auf Basis der Werte 2026 in ein Nettogehalt um.

Da Sie in Frankreich arbeiten, sind Sie in der französischen Sozialversicherung versichert. Als nicht in Frankreich steueransässige Person zahlen Sie keine CSG/CRDS; stattdessen wird ein Krankenversicherungsbeitrag von 5,50 % (bzw. 6,80 % im Lokalregime Elsass-Moselle) einbehalten. Bei der Einkommensteuer entscheidet Ihr Status: Mit Grenzgängerstatus (Art. 13 Abs. 5 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens) versteuern Sie Ihr Gehalt in Deutschland – der französische Arbeitgeber behält dann keine Quellensteuer ein (Vordruck S 2-240). Ohne Status gilt die pauschale Quellensteuer für Nichtansässige (Art. 182 A CGI: 0 %, 12 % und 20 %).

Geben Sie unten Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie Ihren Steuerstatus: Der Rechner zeigt Ihre Sozialbeiträge, Ihr steuerpflichtiges Nettogehalt und – je nach Status – die geschätzte französische Quellensteuer sowie Ihr Netto pro Monat und Jahr. Es handelt sich um eine unverbindliche Schätzung, die weder Ihre Gehaltsabrechnung noch eine persönliche Beratung ersetzt.

Frontaliers Grand Est · Online-Rechner

Gehalt brutto → netto in Frankreich

Für Grenzgänger und Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten

Unverbindliche Schätzung — Werte 2026 (Urssaf, AGIRC-ARRCO & DGFiP). Die Besteuerung hängt von Ihrem Status ab: mit Grenzgängerstatus in Deutschland, ohne Status per französischer Quellensteuer. Ersetzt weder Ihre Gehaltsabrechnung noch eine persönliche Beratung.

Bruttobetrag Ihres französischen Arbeitgebers, vor Abzug der Sozialbeiträge (ohne Prämien und Sachbezüge).

Grenzgängerstatus nach Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich–Deutschland: Wohnsitz in der deutschen Grenzzone (Gemeinden bis 30 km von der Grenze), Arbeitsort in der französischen Grenzzone (Departements Moselle, Bas-Rhin, Haut-Rhin), grundsätzlich tägliche Rückkehr (45-Tage-Regel). Freistellung von der französischen Quellensteuer über den zweisprachigen Vordruck S 2-240.

Als einpendelnder Grenzgänger sind Sie in der französischen Sozialversicherung versichert, aber nicht in Frankreich steueransässig: Sie zahlen keine CSG/CRDS; stattdessen gilt ein Krankenversicherungsbeitrag von 5,50 % (6,80 % im Lokalregime Elsass-Moselle).

Der französische Quellensteuertarif für Nichtansässige (Art. 182 A CGI) ist nicht personalisiert: Er hängt weder vom Familienstand noch von der Kinderzahl ab, nur vom Einkommen. Cadre / Non-cadre: seit der Fusion AGIRC-ARRCO (2019) nahezu identische Arbeitnehmerbeiträge, hier nicht unterschieden.

pro Monat
↳ Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein Die Aufschlüsselung der Beiträge & Steuer erscheint hier.

Hinweis — Haftungsausschluss. Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Die Ergebnisse sind vereinfachte Schätzungen und stellen weder eine Gehaltsabrechnung noch eine individuelle steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung noch eine Zusage von Frontaliers Grand Est dar.

Fall 1 — mit Grenzgängerstatus (Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich–Deutschland). Wer in der deutschen Grenzzone wohnt, in der französischen Grenzzone (Departements Moselle, Bas-Rhin, Haut-Rhin) arbeitet und grundsätzlich täglich zurückkehrt (45-Tage-/20-%-Regel), versteuert sein Gehalt ausschließlich in Deutschland (deutsche Einkommensteuererklärung). Der französische Arbeitgeber verzichtet auf die Quellensteuer, wenn der zweisprachige Vordruck S 2-240 vorliegt — jedes Jahr im Januar bzw. innerhalb eines Monats nach Einstellung einzureichen (BOFiP, BOI-INT-CVB-DEU-10-30). Der Rechner zeigt in diesem Fall Ihr Netto vor deutscher Einkommensteuer; die deutsche Steuer wird hier nicht berechnet.

Fall 2 — ohne Grenzgängerstatus (Besteuerung in Frankreich). Ihr Gehalt unterliegt der pauschalen Quellensteuer für Nichtansässige (Art. 182 A CGI), berechnet auf das steuerpflichtige Nettogehalt nach einer Werbungskostenpauschale von 10 % (tatsächliche Kosten nicht zulässig), Tarif 2026 in drei Stufen: 0 % bis 17 275 €, 12 % von 17 275 bis 50 112 €, 20 % darüber (pro Jahr). Die mit 0 % und 12 % besteuerten Teile sind grundsätzlich abgeltend; der 20-%-Anteil nicht und wird über die französische Jahreserklärung reguliert (ggf. mit Durchschnittssteuersatz). Nicht berücksichtigt: Prämien und spezifisches 13. Monatsgehalt, Überstunden, Sachbezüge, Zusatzversicherungen, APEC/CET, Telearbeit über den zulässigen Grenzen, Deckelung der 10-%-Pauschale.

Sozialbeiträge. Da die Tätigkeit in Frankreich ausgeübt wird, gilt die französische Sozialversicherung: Rentenversicherung 6,90 % (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und 0,40 % (unbegrenzt), Zusatzrente AGIRC-ARRCO (3,15 % Stufe 1, 8,64 % Stufe 2) samt CEG (0,86 % / 1,08 %). CSG/CRDS entfallen; stattdessen Krankenversicherungsbeitrag von 5,50 % (6,80 % im Lokalregime Elsass-Moselle). Verbindliche Beträge nennen nur Ihr Arbeitgeber, die Urssaf und die DGFiP. Frontaliers Grand Est übernimmt keine Haftung für die Nutzung dieser Schätzungen oder für Abweichungen von Ihrer tatsächlichen Situation.

Werte 2026 — Quellen: Urssaf (Arbeitnehmerbeiträge, Krankenversicherungsbeitrag der Nichtansässigen, CSG/CRDS-Befreiung) · AGIRC-ARRCO (Zusatzrente und CEG) · Erlass vom 22. Dezember 2025 (Beitragsbemessungsgrenze: 4 005 €/Monat, 48 060 €/Jahr) · DGFiP / Haushaltsgesetz 2026 und Art. 182 A CGI (Quellensteuertarif) · BOFiP BOI-INT-CVB-DEU-10-30 (Grenzgängerregelung, Vordruck S 2-240). Aktuelle Werte: urssaf.fr, impots.gouv.fr und bofip.impots.gouv.fr.

Häufige Fragen

Wer kann diesen Rechner nutzen?

Alle, die außerhalb Frankreichs wohnen – insbesondere in Deutschland – und ein Gehalt von einem französischen Arbeitgeber beziehen, sowie Arbeitgeber, die das Nettogehalt ihrer nicht in Frankreich ansässigen Beschäftigten schätzen möchten. Der Rechner deckt beide Fälle ab: mit und ohne Grenzgängerstatus.

Was ist der Grenzgängerstatus (Art. 13 Abs. 5 DBA)?

Wer in der deutschen Grenzzone wohnt (Gemeinden bis 30 km von der Grenze), in der französischen Grenzzone arbeitet (Departements Moselle, Bas-Rhin und Haut-Rhin) und grundsätzlich täglich nach Hause zurückkehrt, versteuert sein französisches Gehalt ausschließlich in Deutschland. Bis zu 45 Tage Nichtrückkehr oder Tätigkeit außerhalb der Grenzzone pro Jahr (bzw. 20 % der Arbeitstage) sind unschädlich. Damit der Arbeitgeber keine französische Quellensteuer einbehält, reichen Sie den zweisprachigen Vordruck S 2-240 ein – jedes Jahr im Januar bzw. innerhalb eines Monats nach Einstellung.

Warum zahle ich Sozialbeiträge in Frankreich, obwohl ich in Deutschland wohne?

In der EU gilt für die Sozialversicherung grundsätzlich das Recht des Beschäftigungslandes. Da Sie in Frankreich arbeiten, sind Sie dort versichert: Rentenversicherung, Zusatzrente AGIRC-ARRCO und der Krankenversicherungsbeitrag werden vom französischen Gehalt einbehalten.

Muss ich CSG und CRDS zahlen?

Nein. CSG und CRDS auf Erwerbseinkommen zahlen nur Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich. Für Sie gilt stattdessen ein Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung von 5,50 % (6,80 % im Lokalregime Elsass-Moselle).

Wie wird mein Gehalt ohne Grenzgängerstatus besteuert?

Dann unterliegt Ihr französisches Gehalt der pauschalen Quellensteuer für Nichtansässige (Art. 182 A CGI). 2026 wird sie nach einer Werbungskostenpauschale von 10 % in drei Stufen berechnet: 0 % bis 17 275 €, 12 % von 17 275 € bis 50 112 € und 20 % darüber (pro Jahr). Die Teile zu 0 % und 12 % sind grundsätzlich abgeltend; der Teil zu 20 % wird über die französische Jahreserklärung reguliert.

Ist der angezeigte Betrag verbindlich?

Nein. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis der Werte 2026 und einer vereinfachten Methode; die deutsche Einkommensteuer (mit Grenzgängerstatus) wird hier nicht berechnet. Verbindliche Beträge nennen nur Ihr Arbeitgeber, die Urssaf, die DGFiP und Ihr Finanzamt. Bei Fragen helfen unsere Juristinnen und Juristen kostenlos weiter.

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