Sie haben in einem oder mehreren Nachbarländern gearbeitet und fragen sich, wie Ihre zukünftige Rente aussehen wird? Diese Rubrik ist für Sie.
Merken Sie sich einen wichtigen Grundsatz: Nach europäischem Recht ist jeder Staat verpflichtet, Ihnen eine Rente zu zahlen, sobald Sie dort mindestens ein Jahr lang Beiträge geleistet haben. Vergessen Sie also das Märchen von den zehn Jahren in Luxemburg oder den fünf Jahren in Deutschland – Ihre gesamte europäische Laufbahn zählt!
Ob Renteneintrittsalter, Rentenantrag, Mitgliedschaft, Schätzung Ihrer künftigen Rente oder Hinterbliebenenrente: Wählen Sie unten Ihr Thema. Im Zweifel beraten Sie unsere Juristen kostenlos.
Ihre Rente als Grenzgänger – Schritt für Schritt
Von der Antragstellung bis zur Schätzung: die wichtigsten Etappen, um Ihre Rente über die Grenzen hinweg vorzubereiten.
Der Tipp von GEF
Jedes Land zahlt Ihre Rente für die dort geleisteten Beitragsjahre separat. Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig – idealerweise sechs Monate im Voraus – bei der Rentenkasse Ihres Wohnlandes, die alles koordiniert.
Renteneintrittsalter
Ab welchem Alter können Sie in jedem Land in Rente gehen? Die gesetzlichen Altersgrenzen im Überblick.
Mehr erfahrenRentenantrag
Wann und wo stellen Sie Ihren Antrag? Ein Antrag im Wohnland genügt für alle betroffenen Länder.
Mehr erfahrenIhre Mitgliedschaft
Bei welchen Trägern waren Sie versichert? Behalten Sie den Überblick über Ihre Versicherungszeiten.
Mehr erfahrenRentenschätzung
Wie hoch wird Ihre Rente ungefähr ausfallen? So lassen Sie Ihre künftige Rente schätzen.
Mehr erfahrenHinterbliebenenrente
Welche Ansprüche haben Ehepartner und Hinterbliebene? Voraussetzungen und Schritte im Überblick.
Mehr erfahrenHäufige Fragen zur Grenzgänger-Rente
Die folgenden allgemeinen Antworten geben Ihnen eine erste Orientierung; für Ihre konkrete Situation beraten Sie unsere Juristen.
Muss ich in jedem Land, in dem ich gearbeitet habe, einen Rentenantrag stellen?
Nein. In der Regel genügt ein einziger Antrag bei der Rentenkasse Ihres Wohnlandes. Diese leitet ihn an alle Länder weiter, in denen Sie Beiträge gezahlt haben (europäische Koordinierung).
Ab wie vielen Beitragsjahren zahlt ein Land eine Rente?
Grundsätzlich schuldet Ihnen jeder Staat eine Rente, sobald Sie dort mindestens ein Jahr Beiträge geleistet haben. Kürzere Zeiten gehen dank der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten nicht verloren.
Wann sollte ich meinen Rentenantrag stellen?
Am besten etwa sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, damit alle beteiligten Träger Ihre Unterlagen rechtzeitig bearbeiten können.
Werden meine im Ausland zurückgelegten Zeiten bei der Rente berücksichtigt?
Ja. Dank der europäischen Koordinierung werden alle Versicherungszeiten zusammengerechnet; jedes Land zahlt anschließend den Teil der Rente, der den bei ihm zurückgelegten Zeiten entspricht.
Was ist eine Hinterbliebenenrente und wer hat Anspruch darauf?
Die Hinterbliebenenrente kann dem überlebenden Ehepartner – und je nach Land weiteren Angehörigen – einer verstorbenen versicherten Person zustehen. Voraussetzungen und Höhe unterscheiden sich je nach Land.
Ist die Beratung durch Frontaliers Grand Est kostenlos?
Ja. Unsere Juristen informieren Sie kostenlos zu Ihrer Grenzgänger-Rente. Kontaktieren Sie uns.