Frankreich hat für jeden Schritt ein eigenes Portal — und wer das falsche benutzt, verpasst eine Frist. Hier steht, welche Seite wofür zuständig ist: Orientierung, Bewerbung, Verwaltung, Finanzierung.
Welches Portal wofür
- Parcoursup — die zentrale Plattform für die Zulassung zum ersten Studienjahr. Wünsche werden im Winter eingegeben; wer diese Phase verpasst, wartet ein Jahr. Auch für Bewerber mit einem Sekundarabschluss aus dem Ausland.
- etudiant.gouv.fr — das Verwaltungsportal des Studierendenlebens: hier zahlen Sie die CVEC und beantragen Wohnheim und Beihilfen über das CROUS. Ohne CVEC-Nachweis nimmt keine Einrichtung Sie auf.
- ONISEP — die staatliche Orientierungsagentur: Studiengänge, Berufsbilder, Einrichtungsverzeichnisse. Der Ort, um zu verstehen, was hinter Kürzeln wie BTS, BUT oder CPGE steckt.
- Campus France — die Agentur für internationale Studierende: Verfahren, Sprachnachweise, Stipendien. Für Unionsbürger nicht zwingend, aber der klarste Überblick in mehreren Sprachen.
- Hochschul- und Forschungsministerium — Rechtsgrundlagen, Nomenklatur der Abschlüsse, jährlich festgesetzte Einschreibegebühren.
Die fünf Quellen
- ParcoursupZulassung zum ersten Studienjahr, Fristen im Winter
- etudiant.gouv.frCVEC, CROUS, Wohnen, Beihilfen
- ONISEPOrientierung, Studiengänge, Einrichtungen
- Campus FranceVerfahren und Stipendien, mehrsprachig
- HochschulministeriumRechtsgrundlagen, Gebühren, Nomenklatur
Was Sie auf diesen Portalen nicht finden
Die Portale erklären das französische System — nicht Ihre Lage als Grenzgänger. Ob Ihre Krankenversicherung weiterläuft, wie sich ein Nebenjob auf Ihre Familienleistungen auswirkt und ob Ihr französischer Abschluss anschließend in Ihrem Wohnsitzland zählt: das steht dort nicht.
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