Die Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG)
Meister, Techniker, Fachwirt … eine höhere Qualifikation erreichen — mit staatlicher Förderung.
Die Aufstiegsfortbildung richtet sich an alle Personen mit einer Berufsausbildung in zahlreichen Bereichen (Handwerk, Industrie, Technik, Handel, Gesundheit, Informatik, Verwaltung), die eine Qualifikation wie Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher oder Betriebswirt anstreben. Sie versteht sich auch als Sprungbrett für die Existenzgründung.
Das Dispositiv richtet sich an Personen ohne einen Abschluss oberhalb des Bachelor-Niveaus.
Es ermöglicht Arbeitnehmern, sich 2 Jahre in Vollzeit (höchstens 3 Jahre) oder 4 Jahre in Teilzeit weiterzubilden, um einen Berufsabschluss mit Karriereperspektive vorzubereiten: Bankfachwirt, Betriebswirt, Elektrotechniker, Industriemeister, Handwerksmeister, Fachkrankenpfleger usw.
Seit dem 1. August 2020 werden 3 Abschlussebenen unterschieden:
- Geprüfter Berufsspezialist,
- Bachelor Professional,
- Master Professional.
Die Weiterbildung muss mindestens 400 Stunden umfassen (25 Stunden pro Woche in Vollzeit, 18 Stunden pro Monat in Teilzeit). Sie findet in der Regel in Deutschland statt, kann aber im Rahmen einer Vereinbarung in zwei europäischen Ländern durchgeführt werden. Personen, die eine Aufstiegsfortbildung beginnen, wird eine staatliche finanzielle Förderung gewährt.
Voraussetzungen
Erforderlich ist eine mehrjährige Berufserfahrung. Die Förderung steht Deutschen und Ausländern offen, sofern sie in Deutschland wohnen und dort seit mindestens 15 Monaten (einschließlich der Zeit der Berufsausbildung) erwerbstätig sind.
Die Kosten der Weiterbildung
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu 15 000 € übernommen. Die Hälfte des Betrags wird als Zuschuss (nicht rückzahlbar) gewährt, die andere Hälfte als Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei einer Existenzgründung wird der gesamte Betrag als Zuschuss gewährt. Die Materialkosten werden zu 50 % bis zu 2 000 € übernommen. Diese Hilfen werden ohne Einkommensprüfung gewährt.
Für Personen in Vollzeit wird zudem eine monatliche finanzielle Förderung gewährt (einkommensabhängig; Angaben zu den Einkommens- und Vermögensgrenzen unter www.bmbf.de). Seit dem 1. August 2020 wird diese vollständig als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt:
- 1 019 € für eine alleinstehende Person ohne Kind,
- Zuschlag von 235 € für eine verheiratete oder in Partnerschaft lebende Person,
- Zuschlag von 235 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind,
- zusätzliche Leistung (150 € pro Kind) für Alleinerziehende mit Kind oder für ein behindertes Kind.
ℹ️ Auskünfte & Antrag
Beratungsstellen und Online-Antrag über das Bundesministerium für Bildung und Forschung: www.aufstiegs-bafoeg.de
Beratungsstellen im Saarland und in Rheinland-Pfalz (Auswahl): Landeshauptstadt Saarbrücken – Amt für Ausbildungsförderung, Dudweilerstraße 41, 66111 Saarbrücken, Tel. 0681/9050 · Landkreis Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis, Tel. 06831/4440 · Stadtverwaltung Kaiserslautern, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, Tel. 0631/365-4616. Zahlreiche staatlich anerkannte Bildungsträger bereiten im Saarland auf die Abschlüsse vor, u. a. das Berufsförderungswerk Saarland GmbH (BFW Saarland).