Gemäß den Grundsätzen der europäischen Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, darüber zu wachen, dass die Informationen über die zu erledigenden Formalitäten den Anbietern und Empfängern mittels zentraler Kontaktstellen bequem zugänglich sind.
Die Genehmigungsverfahren und -formalitäten müssen verständlich sein, im Voraus öffentlich gemacht werden und geeignet sein, den betreffenden Parteien zuzusichern, dass ihr Antrag objektiv und unparteilich bearbeitet wird.
Um die Regeln in Erfahrung zu bringen, die für Ihre Lage zur Anwendung kommen, wenden Sie sich bitte an die für den Zugang zu Ihrem Beruf im Gastland zuständige innerstaatliche Behörde. Sie werden in der Broschüre für jedes Land benannt.