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Meine ärtzliche Behandlung während meines Ruhestands

Mise à jour le 15/06/2021

Wenn der Arbeitnehmer sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg gearbeitet hat und in Deutschland eine Rente bezieht, gehen die Krankenleistungen zu Lasten des Wohnsitzlandes.

Wenn der Arbeitnehmer ausschließlich in Luxemburg gearbeitet hat, gehen die Leistungen zu Lasten von Luxemburg und die luxemburgische Kasse erstattet der deutschen Kasse die dem Rentner gezahlten Leistungen.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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