Dieser Zeitraum ermöglicht es Ihnen zu beurteilen, ob die Stelle zu Ihnen passt, und dem Arbeitgeber, Ihre Fähigkeiten zu bewerten.
Eine Probezeit gilt nur, wenn sie in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist oder wenn Ihr Vertrag diesbezüglich auf einen Tarifvertrag verweist.
Mindestdauer der Probezeit: 2 Wochen.
Höchstdauer der Probezeit:
- 3 Monate für Arbeitnehmer mit niedrigem Qualifikationsniveau (Qualifikation unterhalb des *Certificat d’Aptitude Technique et Professionnelle*). Dieses Qualifikationsniveau bemisst sich nach der Berufsausbildung des Arbeitnehmers, nicht nach dessen Berufserfahrung. Grenzgängern wird empfohlen, die Gleichwertigkeit ihrer Qualifikationen zu überprüfen; die Prüfung des Ausbildungsniveaus des potenziellen Arbeitnehmers obliegt dem Arbeitgeber.
- 12 Monate für Personen, deren im Arbeitsvertrag festgelegtes Monatseinkommen 5.318,41 € (Index 992,24) übersteigt.
- 6 Monate für alle anderen: Dies ist die reguläre Höchstdauer der Probezeit.
Sie kann jedoch im Falle von Krankheit oder familienbedingter Freistellung verlängert werden. In solchen Fällen verlängert sich Ihre Probezeit automatisch um die Dauer der Unterbrechung – also um die Anzahl der Tage Ihrer Abwesenheit. Die Gesamtdauer dieser Verlängerung darf jedoch einen Monat nicht überschreiten.
Der Vertrag kann während der Probezeit gekündigt werden; eine solche Kündigung muss schriftlich erfolgen (per Einschreiben mit Empfangsbestätigung oder durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift auf zwei Exemplaren).
Während der ersten zwei Wochen der Probezeit kann der Arbeitsvertrag nicht ohne Zustimmung der anderen Partei gekündigt werden. Diese Regelung gilt nicht im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund.
Es muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden:
Wenn Ihre Probezeit in Wochen festgelegt war, entspricht die Kündigungsfrist in Tagen der Anzahl der ursprünglich vorgesehenen Probezeitwochen.
| Dauer der Probezeit – in Wochen | Dauer der Kündigungsfrist |
| 2 Wochen | 2 Tage |
| 3 Wochen | 3 Tage |
| 4 Wochen | 4 Tage |
| 8 Wochen | 8 Tage |
Wurde Ihre Probezeit in Monaten festgelegt, beträgt die Kündigungsfrist 4 Tage pro Monat der ursprünglich geplanten Probezeit, wobei eine Mindestfrist von 15 Tagen und eine Höchstfrist von einem Monat gelten. Die Kündigungsfrist wird in Kalendertagen berechnet (von Datum zu Datum).
| Dauer der Probezeit – in Wochen | Dauer der Kündigungsfrist |
| 1 Woche | 15 Tage |
| 2 Wochen | 15 Tage |
| 3 Wochen | 15 Tage |
| 4 Wochen | 16 Tage |
| 5 Wochen | 20 Tage |
| 6 Wochen | 24 Tage |
| 7 Wochen | 28 Tage |
| 8 Wochen | 1 Monat |
| 12 Wochen | 1 Monat |
Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Versand des Kündigungsschreibens (maßgeblich ist hierfür der Poststempel).
Kann die Kündigungsfrist über die Probezeit hinausreichen?
Die Kündigungsfrist muss spätestens am letzten Tag der Probezeit enden. Sie darf unter keinen Umständen über das Ende der Probezeit hinausgehen; andernfalls besteht das Risiko, dass der Vertrag als unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestuft wird.
Muss der Arbeitgeber die Kündigung in der Probezeit begründen?
Während der Probezeit hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag zu kündigen, ohne die Gründe für seine Entscheidung rechtfertigen oder darlegen zu müssen.