• Als Arbeitnehmer zahlen Sie Ihre Beiträge zur Alters- und Invaliditätsversicherung in Frankreich.
  • Wenn Sie nur in Frankreich gearbeitet haben, können Sie eine französische Alterspension in Anspruch nehmen, erst wenn Sie während 3 Monate (1 Trimester) altersversichert waren (notwendige Voraussetzung  für die Versorgungszusage).
  • Wenn sie in Frankreich (und/oder in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes) und in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie eine Altersrente von jedem Staat, unter der Bedingung, dass Sie in jedem Staat mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Jedes Land berechnet und zahlt den proportionalen Teil der Alterspension.

Der Renteneintrittsalter ist nicht derselbe in Deutschland und in Frankreich: von 65 bis 67 je nach Ihrem Geburtsjahr in Deutschland, ab 60 je nach  Ihrem Geburtsdatum. 

Im Gegensatz zu Deutschland ist die Zusatzrenteversicherung eine Pflicht in Frankreich, deren Ziel ist, die Grundleistungen zu ergänzen.

Wie berechnet sich meine Rente ?

Nach Stellung des Rentenantrags bei Ihrer zuständigen Kasse in Frankreich, berechnen die französischen und deutschen Versicherungsträger selbst die Höhe der Ihnen zustehenden Rente.

Ermittlung der französischen Rente

Die Kasse Ihres Wohnorts berechnet und vergleicht :
  • Ihre ”nationale Rente”, d.h. die Rente, bei der ausschließlich die in Frankreich abgeleisteten Arbeitszeiten berücksichtigt werden,
  • Und den Teil, den Sie für Ihre “Gemeinschaftsrente” zu zahlen hätten, d.h. für die Rente, bei der Ihre in den verschiedenen Staaten des Europäischen Wirtschafsraums abgeleisteten Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden.

Sie wird dann den für Sie günstigsten Betrag ermitteln, d.h. den höchsten der beiden Beträge.

Dann wird eine proportionale Altersrente kalkuliert: sie wird bestimmt, indem man die theoretische Altersrente proportional kalkuliert (Dauer der deutschen Bezugsjahre / Dauer der Bezugsjahre in Europa).

Unabhängig von der gelegten Satz (maximal 50%), kann Ihre jährliche französische Grundrente nicht die Hälfte des französischen Versicherungshöchstgehaltes überschreiten, oder 20.262 € (2019).

In Bezug auf die Zusatzrente erhalten Sie einen anteiligen Rentenbeitrag, der der obligatorischen Versicherungszeit in Frankreich entspricht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Versicherungskasse in Frankreich.

Ermittlung der deutsche Rente

Die Pension besteht aus drei Faktoren :

Der monatliche Rentenbetrag ergibt sich aus einer Formel mit folgenden Größen :
  • die Persönlichen Entgeltpunkte (PEP) : sie werden mit dem Zugansfaktor multipliziert (1 bei einem Abgang in den Ruhestand im 65. Lebensjahr, <  1 bei einem vorgezogenen Ruhestand, und  >  1 bei einem Abgang in den Ruhestand nach dem 65. Lebensjahr)
  • der Rentenartfaktor(RAF) : 1 bei einer Altersrente, 1 bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, 0,5 bei einer halben Erwerbsminderungsrente, 0,55 bei einer Witwen-Witterwerrente…
  • und der aktuelle Rentenwert(AR) : es handelt sich um den Betrag, den ein Versicherter mit einem Durchschnittseinkommen für ein Jahr Beitragszahlung erhält.

Monatlicher Rentenbetrag : PEP X RFA X AR

Es gibt weder eine Mindestrente noch eine Höchstrente.

Die deutsche Rentenkasse muss auch jene Sozialbeiträge berücksichtigen, die in den fünfzehn Bezugsjahren vor der Pensionierung des Arbeitnehmers ausgezahlt wurden.

Ihre Rente wird  alljährlich zum 1. Juli entsprechend dem Lebensstandard angepasst, d.h. entsprechend den deutschen Gehältern, und entsprechend der Anzahl der Rentner in Deutschland im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten, die Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung  in Deutschland zahlen.

Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer deutschen Rentenkasse einen Versicherungsverlauf anzufordern.

Um Ihre Fragen zum Thema « Rente » zu beantworten, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Sozialversicherung eine Hotline eingerichtet: Tel. : 0049 / 1805 9966 01, montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Wenn Ihr Versicherungsperiode in Deutschland weniger als 1 Jahr ist

Sie haben keinen Anspruch auf die deutsche Rente, aber diese Versicherungsperiode wird für die Berechnung der Beiträge von Ihrer französischen Rente berücksichtigt sein.