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In Frankreich variiert das gesetzliche Rentenalter je nach Geburtsjahr.
Eine Rentenreform, die am 1. September 2023 in Kraft trat, sieht eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 62 auf 64 Jahre vor. Das gesetzliche Rentenalter hängt vom Geburtsjahr der versicherten Person ab:
| Geburtsjahr | Gesetzliches Rentenalter |
| Vor dem 01/09/1961 | 62 Jahre |
| Zwischen dem 01/09/1961 und dem 31/12/1961 | 62 Jahre und 3 Monate |
| 1962 | 62 Jahre und 6 Monate |
| 1963 | 62 Jahre und 9 Monate |
| 1964 | 63 Jahre |
| 1965 | 63 Jahre und 3 Monate |
| 1966 | 63 Jahre und 6 Monate |
| 1967 | 63 Jahre und 9 Monate |
| Ab dem 01/01/1968 | 64 Jahre |
Zusätzlich zum Alterskriterium ist es erforderlich, eine bestimmte Anzahl von Beitragsquartalen geleistet zu haben, um eine Rente in voller Höhe zu erhalten. Um eine Rente beantragen zu können, muss man mindestens ein Quartal in Frankreich einbezahlt haben.
Um dieses Quartal zu validieren, muss die versicherte Person mindestens 150 Mal den Stundenlohn des SMIC eingezahlt haben, das heißt 1.803 € für das Jahr 2026.
Um eine Rente in voller Höhe (Vollrente) zu erhalten, ist eine bestimmte Anzahl von Beitragsquartalen erforderlich :
| Geburtsdatum | Rentenbeginn ab : | Anzahl der erforderlichen Quartale für die Vollrente |
| 1956 order 1957 | 62 Jahre | 166 (41 Jahre und 6 Monate) |
| Zwischen dem 01/01/1958 und dem 31/12/1960 | 62 Jahre | 167 (41 Jahre und 9 Monate) |
| Zwischen dem 01/01/1961 und dem 31/08/1961 | 62 Jahre | 168 (42 Jahre) |
| Zwischen dem 01/09/1961 und dem 31/12/1961 | 62 Jahre und 3 Monate | 169 (42 Jahre und 3 Monate) |
| 1962 | 62 Jahre und 6 Monate | 169 (42 Jahre und 3 Monate) |
| 1963 | 62 Jahre und 9 Monate | 170 (42 Jahre und 6 Monate) |
| 1964 | 63 Jahre | 171 (42 Jahre und 9 Monate) |
| 1965 | 63 Jahre und 3 Monate | 172 (43 Jahre) |
| 1966 | 63 Jahre und 6 Monate | 172 (43 Jahre) |
| 1967 | 63 Jahre und 9 Monate | 172 (43 Jahre) |
| Ab dem 01/01/1968 | 64 Jahre | 172 (43 Jahre) |
Vorzeitige Altersrente
Sie können eine vorzeitige Rente beziehen, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen :
- wenn Sie sehr jung zu arbeiten angefangen haben
- und wenn Sie eine Mindestzahl der erforderlichen Versicherungstrimester nachweisen können (im Jahr Ihres 16. oder 17. Geburtstag)
- Schließlich, wenn Sie eine bestimmte Beitragszeitrechtfertigen können.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Versicherungskasse.
So wird der Versicherte in 60 Jahren in den Ruhestand gehen, wenn er seine Karriere vor dem Alter von 20 Jahre angefangen hat und eine Mindestperiode der Versicherungsbeiträge rechtfertigen kann (diese Periode ist der Dauer der Beiträge von Vollrente entspricht und variiert je nach dem Geburtsjahr des Versicherten).
Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Seite : Frühzeitiger Eintritt in den Ruhestand – Rentenversicherung
Jedes Jahr werden eine Lebensbescheinigung und eine Wohnsitzbescheinigung aufgefordert damit Sie Ihre französische Rente erhalten könnten.
Während Ihrer Anmeldung an die französische soziale Versicherung wird ein individuelles Konto auf Ihren Namen eröffnet, in dem die Jahresgehälter von Ihren französischen Pensionsbeiträgen erwähnt werden. Dieses Konto wird von Ihrem Rentenversicherungsträger verwendet, um Ihre Französisch Rückzug zu berechnen.
Zusatzversicherung
Alle Arbeitnehmer in Frankreich sind verpflichtet, einer Zusatzrentenkasse beizutreten. Diese Zusatzrentenkasse dient dazu, die allgemeine Rentenversicherung zu ergänzen.
Um Ihre Zusatzrente in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie zwischen 62 und 64 Jahre alt sein (abhängig von Ihrem Geburtsdatum und unter der Voraussetzung, dass Sie die Versicherungsdauer erfüllen, die Ihnen Anspruch auf Ihre Grundrente in voller Höhe gibt). Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Rente vor Erreichen dieses Alters zu beziehen, wird in der Regel ein Vorauszahlungskoeffizient angewendet, der den Betrag Ihrer Ansprüche mindert.
Sie können eine Zusatzrente in voller Höhe ohne Versicherungsdauer erhalten, wenn Sie das 67. Lebensjahr vollendet haben.
Sie haben Ihre Karriere teilweise in Deutschalnd und teilweise in Frankreich absolviert
Wenn sie in Frankreich (und/oder in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes) und in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie eine Altersrente von jedem Staat, unter der Bedingung, dass Sie in jedem Staat mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Jedes Land berücksichtigt die Versicherungsperioden im Ausland und prüft ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen ausfüllen um eine Altersrente zu erhalten können. Jedes Land berechnet und zahlt den proportionalen Teil der Alterspension.
Deutsche Rente
In Deutschland liegt das gesetzliche Rentenalter bei 65 Jahren (dieses Alter wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben).
Außerdem müssen Sie mindestens 60 Monate (5 Jahre) in Deutschland versichert sein (oder Versicherungszeiten in Deutschland und Frankreich oder anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums zusammenrechnen).
Sie können ab 63 Jahren ohne Abschlag vorzeitig in Rente gehen (Übergangsbestimmung: § 236 b SGB VI). Für Personen, die ab 1953 geboren sind, ergibt sich jedoch eine stufenweise Erhöhung um jeweils 2 Monate bis zum Alter von 65 Jahren (erreicht für Personen, die 1964 geboren sind). Außerdem müssen 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können. Seit kurzem werden auch Arbeitslosengeld I sowie freiwillige Beiträge berücksichtigt, wenn mindestens 18 Pflichtbeitragsjahre angespart wurden, ohne die 2 Jahre vor Beginn der Rente mitzurechnen (Ausnahmen: Insolvenz oder vollständige Einstellung der Tätigkeit des Arbeitgebers).
Ab dem Jahrgang 1949 wird das Rentenalter für Langzeitversicherte ebenfalls schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Somit wird für Jahrgänge ab 1964, die vorzeitig in Rente gehen möchten, ein Abschlag von 14,4 % statt wie bisher 7,2 % gelten. Es gibt auch Ausnahmeregelungen, deren Einzelheiten bei den zuständigen Stellen erfragt werden können. Die Beitragsdauer für den Anspruch auf diese Rente beträgt 35 Jahre (420 Monate).
In allen anderen Fällen der vorzeitigen Pensionierung wird auf den Teil Ihrer deutschen Rente ein Abschlag von 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Pensionierung zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung und dem Zeitpunkt, zu dem Sie normalerweise in Rente gehen müssten, angewendet. Der Abschlag darf jedoch maximal 14,4 % betragen.
Französische Rente
Sie können ab dem Alter von 62 Jahren in Rente gehen, aber die französische Rente richtet sich nach der Dauer Ihrer dortigen Versicherungszeit. Sie müssen bis zum Alter von 65 Jahren (oder älter) warten, um Anspruch auf die normale deutsche Altersrente zu haben, die sich nach der Dauer Ihrer Versicherungszeit in Deutschland richtet.