Sie haben Anspruch auf Leistungen der Mutterschaftsversicherungsobald Sie als Grenzarbeitnehmerin oder als Mitversicherte durch die Krankenversicherung versichert sind. “Mitversicherte” bedeutet, dass Ihr Partner oder Ihr Vater einer Erwerbstätigkeit in Frankreich nachgeht und Sie nicht persönlich in Deutschland versichert sind.

Die Beiträge werden direkt vom Gehalt des Grenzarbeitnehmers/der Grenzarbeitnehmerin durch den Arbeitgeber abgezogen, welcher sie anschließend an die “Union de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d’Allocations Familiales (URSSAF)” überweist.

Ihre Mutterschaftsversicherung setzt sich wie folgt zusammen:
  • Sachleistungen, welche innerhalb des Zeitraums vom 4. Monat vor dem Datum der Entbindung bis 12 Tage nach der Entbindung stattfinden: Medizinische Kosten, Laboranalysen und -untersuchungen, die medizinische Untersuchung des werdenden Vaters, die Pflege durch die Hebamme, die medizinische Betreuung, den Aufenthalt in einer Entbindungsklinik, die postnatalen Untersuchungen, die medizinische Überwachung und Arzneimittel.
  • Geldleistungen während des generellen Urlaubs von 16 Wochen. Die Geldleistungen entsprechen dem Mutterschaftsgeld (indemnités journalières (IJ) de maternité), die in der Regel 100% von Ihrem Nettotagesgehalt der letzten drei Monate vor Ihrer pränatalen Ruhephase entsprechen. Die Begrenzungen sind wie folgt: Mutterschaftsgeld maximal: 87,71 €/Tag und minimal: 9,53 €/Tag (Beträge am 1 Januar 2019).

Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs

Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs hängt von zwei Kriterien ab:
  • die Anzahl bereits unterhaltspflichtiger Kindere oder Kinder, die bei ihrer Geburt als lebensfähig erklärt worden sind und
  • die Anzahl der erwarteten Kinder.

Familiäre Situation

Schwangerschaftsurlaub

Urlaub nach der Entbindung

Gesamtdauer des Mutterschaftsurlaubs

Im Falle der Geburt eines Kindes, welches die Anzahl der Kinder der Mutter oder des Haushalts auf

1 oder 2

6 Wochen

10 Wochen

16 Wochen

3 oder mehr Kinder erhöht

8 Wochen

18 Wochen

26 Wochen

Geburt von

Zwillingen

12 Wochen

22 Wochen

34 Wochen

Drillingen oder mehr

24 Wochen

46 Wochen

Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs aufgrund des krankhaften Zustands der Mutter bedingt durch die Schwangerschaft und bestätigt durch ein Attest

+2 Wochen

+4 Wochen

Im Falle einer vorzeitigen Geburt wird der Urlaub nach der Entbindung verlängert ohne jedoch die Gesamtdauer des Mutterschaftsurlaubs zu überschreiten (16, 26, 34 oder 46 Wochen).

Im Falle einer Entbindung nach dem im Attest vorgesehenen Datum wird der Urlaub nach der Entbindung bis zur Geburt verlängert. Danach wird er nicht verkürzt.