Mit Ihrem 60. Geburtstag (dieser wird stufenweise auf 62 für die nach dem 1. Juli 1951 geborenen Personen angehoben), wird Ihre französische Invalidenrente automatisch in Altersrente umgewandelt.
Allerdings, wenn Sie beruflich aktiv sind, erhalten Sie weiterhin Ihre Invalidenrente,
bis Sie Ihre Tätigkeit aufhören oder das gesetzliche Rentenalter haben ( 65 bis 67 je nach Geburtsjahr ), sofern Sie nicht Anderes ausdrücklich verlangt haben.
Es ist nur mit Ihrem 65. Geburtstag (stufenweise 67), dass die deutsche Invalidenrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt werden wird.