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Sie haben Ihre Arbeit in Frankreich aufgehört?

Mise à jour le 11/06/2021

Sie müssen innerhalb kürzester Zeit der Familienkasse Ihres Arbeitsplatzes mitteilen, dass Sie Ihre Berufstätigkeit in Frankreich beenden.

Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an einem Eures-Berater oder eine zuständige Sozialbehörde.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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