Der Beruf des Buchhalters
In Frankreich ist der Beruf des Buchhalters nicht reglementiert. Eine Qualifikation in Bezug auf den Beruf wird jedoch gefordert (Abitur + 2 Studienjahre oder Bachelor). Eine Anerkennungsbescheinigung kann beim CIEP in Paris beantragt werden und für einen Bewerber aus der EU von Nutzen sein, der den Wunsch hat, einem Arbeitgeber seine Kenntnisse nachzuweisen.
Der Beruf des Wirtschaftsprüfers
Der Beruf des Wirtschaftsprüfers gehört in Frankreich zu den reglementierten Berufen.
Zugangsbedingungen zum Beruf für Bewerber aus der EU:
- Inhaber eines Diploms, Zertifikats oder Befähigungsnachweises (Mindestniveau Bac + 3) sein, der die Ausübung des Berufs in einem der Mitgliedstaaten ermöglicht, die den Beruf reglementieren,
- den Beruf des Wirtschaftsprüfers mindestens zwei Jahre in den letzten zehn Jahren in einem Mitgliedstaat ausgeübt haben, der diesen Beruf nicht reglementiert,
- eine Eignungsprüfung in den Bereichen französisches Recht und Vorschriften, Berufsethik und berufliche Praxis bestanden haben, es sei denn, die im Laufe der Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse machen diese Überprüfung überflüssig.
Die Niederlassung ist erst nach der Eintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer zulässig.
Formalitäten zu erledigen bei:
Conseil Supérieur de l’Ordre des Experts-Comptables
(Oberster Rat der Wirtschaftsprüferkammer)
Immeuble Le Jour, 200-216 rue Raymond Losserand
75680 Paris Cedex 14
Tél. : (33) 1 44 15 60 00
https://www.experts-comptables.fr
Die Niederlassung ist erst nach der Eintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer zulässig.