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Was tun im Konfliktfall mit dem Arbeitgeber?

Mise à jour le 08/06/2021

Kommt es bezüglich Ihres Arbeitsvertrages zu einem Konflikt mit dem Arbeitgeber, können Sie sich an das französische Arbeitsgericht (Conseil de prud’hommes) wenden.

Allerdings müssen Sie sich vorher um eine Einigung bemühen.

Um die Schlichtungsstelle des Arbeitsgerichts anzurufen, müssen Sie an die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts einen Antrag richten :

  • entweder schriftlich
  • oder schriftlich per Einschreiben mit Rückantwortschein mit folgenden Angaben:
  • Name und Adresse des Antragsstellers,
  • sein Beruf oder, falls der Antragssteller Arbeitgeber ist, seine Position im Unternehmen (z.B. Geschäftsführer),
  • Name und Adresse des/der Beklagten,
  • Antragsgegenstand (z.B. Lohn- oder Überstundenzahlung, Aushändigung eines Lohnzettels, etc.),
  • die Abteilung des Arbeitsgerichts, in welche die Klage fällt.

Verjährungsfrist:

Das französische Arbeitsgericht (Conseil de prud’hommes) kann im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist angerufen werden. Bei Lohn- und Gehaltsangelegenheiten liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren (5 Jahren). Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Tag der Fälligkeit des Arbeitsentgelts. Für Forderungen, die keine Lohnersatzleistungen sind, wie etwa Abfindungen für Kündigungen oder Schadenersatzleistungen für eine missbräuchliche Kündigung gilt die zivilrechtliche Verjährungsfrist von 5 Jahren.

Besondere Verfahrensweise im Falle einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen :
  • Ein Eilverfahren bezüglich der Rechtmäßigkeit des Anhörungsverfahrens des Betriebsrats muss, will es nicht Gefahr laufen, für unzulässig erklärt zu werden, binnen eines Zeitraums von 2 Wochen nach jeder Sitzung des Betriebsrats angestrengt werden.
  • Jeder Widerspruch bezüglich der Rechtmäßigkeit oder der Gültigkeit der Entlassung verjährt nach 12 Monaten (gegenüber früher 5 Jahren) ab:
  • der letzten Sitzung des Betriebsrats zum Widerspruch gegen das Konkursverfahren,
  • der Ankündigung der Kündigung im Rahmen der Ausübung des individuellen Rechts des Arbeitnehmers,  Widerspruch gegen die Rechtmäßigkeit oder Gültigkeit seiner Entlassung einzulegen.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit den französischen EURES-Berater/innen in Verbindung zu setzen.

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