Der Arbeitsvertrag kann gekündigt werden :
  • vom Arbeitgeber = Entlassung
  • vom Arbeitnehmer = Kündigung
  • einvernehmlich = die vertragliche Kündigung

Sie wollen kündigen

Die Kündigung

Mit der Kündigung informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber, dass Sie die Absicht haben, Ihren Arbeitsvertrag zu beenden.

Anmerkung: Eine Kündigung kommt nur für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Frage.

Wie muss meine Kündigung aussehen?

Ihre Kündigung bedarf keiner besonderen Form, es sei denn, es gibt darüber eine genaue Regelung in Ihrem Tarifvertrag oder in Ihrem Arbeitsvertrag. Sie kann schriftlich oder mündlich geäußert werden. Aber Ihre Kündigungsabsicht muss explizit sein, d.h. von ausreichender Klarheit und unmissverständlich. Eine Kündigung im Zustand einer emotionalen Ausnahmesituation, im Zorn, voreilig oder unüberlegt hat keinerlei juristischen Wert. Im Übrigen darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht zur Kündigung zwingen, insbesondere nicht durch moralischen oder körperlichen Druck  oder durch Einschüchterung.

Welche Folge hat meine Kündigung?

Ihre Kündigung führt automatisch und endgültig zur Beendigung Ihres Arbeitsvertrages. Sie ist der Beginn der Kündigungsfrist, die Sie zu absolvieren haben. Wenn Sie die Länge Ihrer Kündigungsfrist erfahren wollen, lesen Sie in Ihrem Tarifvertrag oder Ihrer Tarifvereinbarung nach oder erkundigen Sie sich, wie es damit in Ihrem Beruf oder Ihrer Region aussieht.

Gibt es hierzu keine eindeutigen Informationen, gelten folgende Kündigungsfristen :
Berufliche KategorieKündigungsfrist
Arbeiter8 Tage
Angestellte1 Monat
leitende Angestellte3 Monate
Führungskräfte6 Monate

Kann ich meine Kündigung wieder zurücknehmen?

Sofern Sie Ihre Kündigungsabsicht klar mitgeteilt haben, ist eine Rücknahme der Kündigung wirkungslos. Gültigkeit hat eine Rücknahme der Kündigung nur dann, wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Kündigungsschreiben noch nicht erhalten hat oder er die Rücknahme akzeptiert.

Sie möchten den Arbeitsvertrag beenden, weil Ihr Arbeitgeber seine vertraglichen Pflichten missachtet

Sie können den Arbeitsvertrag mit der Begründung beenden, dass das Fehlverhalten Ihres Arbeitgebers eine Fortsetzung des Arbeitsvertrages unmöglich macht und in Wirklichkeit dessen Absicht zum Ausdruck bringt, den Arbeitsvertrag zu beenden.

Diese Feststellung der Beendigung geschieht durch Versand eines Einschreibens mit Empfangsbestätigung.

Nur Fakten von erheblicher Schwere können eine Beendigung rechtfertigen :
  • Nicht-Zahlung oder sehr verspätete Zahlung der Arbeitsentgelte,
  • Nicht-Zahlung des Kurzarbeitergeldes,
  • Sehr gefährliche Arbeitsbedingungen.

Wenn Sie gegen Ihren Arbeitgeber gerichtlich vorgehen, um von ihm eine Abfindung wegen ungerechtfertigter Entlassung zu erwirken, wird der Richter anhand der Beweislage, die Sie ihm vortragen (dabei werden nicht nur die Gründe, die in Ihrem Kündigungsschreiben enthalten sind, berücksichtigt) die Tatsachen und das als fehlerhaft angesehene Verhalten Ihres Arbeitgebers prüfen.

Die Kenntnisnahme Ihrer Kündigung aufgrund des Fehlverhaltens Ihres Arbeitgebers hat folgende Wirkungen :
  • Entweder eine Entlassung ohne tatsächlichen und ernsten Grund, wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass Ihr Arbeitgeber verantwortlich für die Beendigung des Arbeitsvertrages ist;
  • Oder eine Kündigung auf Ihr Betreiben hin, wenn der Richter davon ausgeht, dass Sie selbst die Beendigung des Arbeitsvertrages zu verantworten haben.