Der Arbeitsvertrag kann gekündigt werden :
  • vom Arbeitgeber = Entlassung
  • vom Arbeitnehmer = Kündigung
  • einvernehmlich = die vertragliche Kündigung

Die vertragliche Kündigung

Diese Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die nur für unbefristete Arbeitsverträge gilt, ermöglicht es sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag zu beenden und gemeinsam die Bedingungen dafür zu vereinbaren. Eine solche Beendigung ergibt sich aus einer von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung und soll das beiderseitige Einvernehmen sicherstellen

Verfahrensweise 

Bevor der Vertrag beendet wird, müssen ein oder mehrere Gespräche geführt werden. Der Arbeitnehmer kann sich von einem Mitglied der Belegschaft des Unternehmens oder, wenn es keine Personalvertretung im Betrieb gibt, von einem Berater des Arbeitnehmers aus der Behördenliste unterstützen lassen. Wenn er sich für eine solche Unterstützung entscheidet, muss er vorher seinen Arbeitgeber darüber informieren. In diesem Falle kann sich der Arbeitgeber ebenfalls Unterstützung suchen, worüber er seinerseits den Arbeitnehmer informieren muss.

Während der Gespräche müssen die Umstände der Beendigung des Arbeitsvertrages besprochen werden.
Sobald Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die grundsätzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben, müssen sie dies in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten. Diese enthält zwingend folgende Angaben :

  • Datum der Beendigung: nicht vor dem Tag nach der Anerkennung durch die  DIRECCTE (Direction Régionale des Entreprises, de la Concurrence, de la Consommation, du travail et de l’Emploi)
  • die Höhe der speziellen Abfindung für eine vertragliche Kündigung darf nicht unter der gesetzlichen Abfindung liegen.

Ab dem Datum der Unterzeichnung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer während einer Frist von 2 Wochen ihre Entscheidung widerrufen.
Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, muss der Arbeitgeber ODER der Arbeitnehmer einen Antrag auf Zulassung der Vereinbarung an die DIRECCTE (Direction Régionale des Entreprises, de la Concurrence, de la Consommation, du travail et de l’Emploi) schicken (unter Hinzufügung eines Exemplars der Vereinbarung). Die Behörde muss dann den Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen prüfen. Erfolgt in dieser Frist keine Antwort, wird die Zulassung als akzeptiert angesehen.

Die vertraglich vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann genutzt werden, um den Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer zu beenden, der einen besonderen Kündigungsschutz genießt. Allerdings muss in diesem Fall der  „inspecteur du travail“ um vorherige Zustimmung gebeten werden

Arbeitslosengeldansprüche des Arbeitnehmers

Bislang wurde ein Arbeitnehmer, der im Einvernehmen mit seinem Arbeitgeber seinen Arbeitsvertrag aufgelöst hatte, von der Arbeitslosenversicherung so behandelt, als habe er seinen Arbeitsplatz freiwillig aufgegeben. Dank der neuen Regelung hat der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag vertraglich aufgehoben wurde, nun Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung.

Achtung: derzeit wird die vertragliche Kündigung nicht als „Aufhebungsvertrag“ nach deutschem Recht anerkannt.

Im Streitfall 

Streitfälle bezüglich des Aufhebungsvertrages, der Zulassung oder Ablehnung der Zulassung werden grundsätzlich vom französischen Arbeitsgericht (Conseil de prud’hommes) geklärt. Die Klage muss binnen 12 Monaten ab Datum der Zulassung erhoben werden.

Für weitere Informationen können Sie sich an die EURES-Berater oder die zuständige DIRECCTE (Direction Régionale des Entreprises, de la Concurrence, de la Consommation, du travail et de l’Emploi) wenden.