Der Arbeitsvertrag im Rahmen der Telearbeit muss unbedingt folgende Elemente beinhalten :
- Die Arbeitszeit sowie die Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer verfügbar sein muss,
- Die Mittel, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden,
- Der Arbeitsschutz,
- Der Datenschutz,
- Die Rückerstattung von Ausgaben,
- Die Transportkosten,
- Die Mehrarbeit (Überstunden),
- Zusätzliche Aktivitäten,
- Die Rückkehrmöglichkeit an einer Arbeitsplatz im Unternehmen,
- Die Telefongebühren,
- Die Versicherungsschutz,
- Die Aufzeichnung der Arbeitszeit (diese kann mittels eines elektronischen Arbeitsbuchs erfolgen),
- Die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung und die Zugangstrechte.