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Formular U1 (PD U1): Beschäftigungszeiten für das Arbeitslosengeld

Mise à jour le 10/07/2026

Das Wichtigste

  • Das Formular U1 bescheinigt Ihre Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz.
  • Es dient dazu, diese Zeiten beim Arbeitslosengeld in einem anderen Staat anrechnen zu lassen. Es ersetzt das E301.
  • Ausgestellt wird es von der Arbeitsverwaltung des früheren Beschäftigungslandes.

Wer stellt das U1 aus?

Sie haben gearbeitet… Zuständige Stelle Wie
in Luxemburg ADEM Arbeitsbescheinigung U1 vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und bei der ADEM einreichen.
in Frankreich France Travail Online-Antrag über demarches-simplifiees.fr.
in Deutschland Agentur für Arbeit „Antrag auf Ausstellung eines PD U1“ – auch schon vor der Abreise möglich.
Reform beschlossen (7. Juli 2026): Künftig zahlt das Beschäftigungsland das Arbeitslosengeld der Grenzgänger. Kurzfristig ändert sich nichts – die Durchführungsbestimmungen stehen noch aus. Unsere Analyse (FR).

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Häufige Fragen

Sind U1 und PD U1 dasselbe?

Ja – „PD U1“ steht für „portable document U1“, die offizielle Bezeichnung desselben Formulars.

Brauche ich das U1 zwingend?

Es beschleunigt die Prüfung Ihrer Ansprüche erheblich; ohne U1 müssen die Behörden die Daten untereinander anfordern.

Wann sollte ich das U1 beantragen?

Am besten direkt zum Vertragsende – in Deutschland ist der Antrag sogar vor der Abreise möglich.

Aktualisiert am 10. Juli 2026

Quellen: CLEISS, ADEM, Bundesagentur für Arbeit.

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