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Formular S1: Krankenversicherung im Wohnland für Grenzgänger

Mise à jour le 10/07/2026

Das Wichtigste

  • Das Formular S1 meldet Sie und Ihre Familienangehörigen bei der Krankenkasse Ihres Wohnlandes an, während Sie im Beschäftigungsland versichert sind.
  • Es wird von der Krankenkasse des Beschäftigungslandes ausgestellt (CNS in Luxemburg, CPAM in Frankreich).
  • Pro Familienmitglied ist ein eigenes S1 erforderlich.
  • Ergebnis: Ihre Behandlungen werden in beiden Ländern übernommen.

Was ist das Formular S1?

Das S1 ist ein europäisches „portables Dokument“ (Verordnung (EG) Nr. 883/2004). Es bescheinigt Ihre Versicherung in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz und ermöglicht die Eintragung bei der Krankenkasse Ihres Wohnlandes. Es ersetzt die früheren Formulare E106, E109 und E121.

So erhalten Sie Ihr S1

Sie arbeiten… Wer stellt das S1 aus Wie
in Luxemburg (Wohnsitz Deutschland) Die CNS Versand in der Regel automatisch nach der Anmeldung durch den Arbeitgeber (CCSS); sonst online bei der CNS bestellen und bei Ihrer deutschen Krankenkasse einreichen.
in Frankreich (Wohnsitz Deutschland) Die CPAM Bei Ihrer französischen Krankenkasse anfordern und Ihrer deutschen Krankenkasse vorlegen.
in Deutschland (Wohnsitz Frankreich) Ihre Krankenkasse (AOK, TK, Barmer…) Direkt bei Ihrer Kasse anfordern und bei der CPAM Ihres Wohnorts einreichen.

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Häufige Fragen

Ist das S1 für Grenzgänger Pflicht?

Ja – erst mit dem S1 sind Ihre Behandlungen auf beiden Seiten der Grenze abgesichert.

Braucht jedes Familienmitglied ein eigenes S1?

Ja, für jedes Familienmitglied ist ein eigenes Formular erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen S1 und EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte)?

Die EHIC deckt unvorhergesehene Behandlungen bei vorübergehenden Aufenthalten; das S1 regelt Ihre dauerhafte Absicherung im Wohnland.

Aktualisiert am 10. Juli 2026

Quellen: CLEISS, CNS.

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