FAQ
9 Fragen, beantwortet von unseren Juristinnen und Juristen
Grenzgänger und Drittstaatsangehörige.
Die Fragen und Antworten stammen von den Juristinnen und Juristen von Frontaliers Grand Est. Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung und noch nicht juristisch geprüft — im Zweifelsfall gilt die französische Fassung, oder fragen Sie uns direkt.
Drittstaatsangehörige, die in der Großregion als Grenzgänger arbeiten oder ein Praktikum absolvieren möchten, brauchen fast immer eine Arbeits- und eine Aufenthaltserlaubnis. Welche Behörde zuständig ist und in welcher Reihenfolge die Schritte zu erledigen sind, hängt vom Beschäftigungsland ab. Hier die neun Fragen, die uns Drittstaatsangehörige am häufigsten stellen.
Bereich 1
Praktikum
Kann ein Drittstaatsangehöriger ein Praktikum in Luxemburg absolvieren?
Kann ein Unternehmen in Belgien einen drittstaatsangehörigen Praktikanten einstellen, der im Ausland studiert?
Ich bin Drittstaatsangehöriger – kann ich ein Praktikum in Frankreich absolvieren?
Kann ich als Drittstaatsangehöriger ein Praktikum in Deutschland absolvieren?
Welche Meldeformalitäten gelten für einen drittstaatsangehörigen Praktikanten, der sich in Belgien aufhält?
Bereich 2
Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige
Ich bin Drittstaatsangehöriger und möchte in Luxemburg arbeiten – welche Schritte sind nötig?
Ich bin Drittstaatsangehöriger mit Wohnsitz in Frankreich und möchte in Deutschland arbeiten – welche Schritte sind nötig?
Bereich 3
Arbeitssuche
Ich bin Drittstaatsangehöriger und suche eine Stelle in Deutschland, Belgien oder Luxemburg
- Deutschland: EURES@arbeitsagentur.de / Achim.Duerschmid@arbeitsagentur.de
- Belgien: internationale@forem.be
- Frankreich: 54076@francetravail.fr
- Luxemburg: eures@adem.etat.lu
Bereich 4
Studium
Ich bin Drittstaatsangehöriger und möchte in Luxemburg studieren – welche Schritte sind nötig?
Kostenlos, per E-Mail oder telefonisch
Ihr Fall ist nicht dabei?
Zwei Arbeitgeber in zwei Ländern. Ein Umzug mitten im Jahr. Eine Kündigung. Eine Rente über mehrere Systeme. Unsere Juristinnen und Juristen antworten kostenlos.
